7071-W
Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe
des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 5. Oktober 2020, Az. PGÜ-3560-3/2/160
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie „Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen“ vom 7. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 397), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 14. September 2020 (BayMBl. Nr. 530), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Titel der Bekanntmachung wird wie folgt neu gefasst:
„Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 1 (Überbrückungshilfe I)“
- 1.2
- In Nr. 6.1 Satz 1 wird die Angabe „30. September“ durch die Angabe „9. Oktober“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 7. Juli 2020 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin