Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen,
das Lehramt an Mittelschulen und das Lehramt für Sonderpädagogik 2021 nach den
Zulassungs- und Ausbildungsordnungen für das Lehramt an Grundschulen,
das Lehramt an Mittelschulen und das Lehramt für Sonderpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. Januar 2020, Az. III.6-BS8100.0/11/1
Im Jahre 2021 wird für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Mittelschulen und das Lehramt für Sonderpädagogik je ein Vorbereitungsdienst nach den Zulassungs- und Ausbildungsordnungen für diese Lehrämter eingerichtet.
1.
Zum Vorbereitungsdienst werden Bewerber zugelassen, die
- 1.1
- die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Mittelschulen oder das Lehramt für Sonderpädagogik nach der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I) in der jeweils geltenden Fassung oder eine nach Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) anerkannte Prüfung bestanden haben,
- 1.2
- die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
- 1.3
- die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
2.
- 2.1
- Dauer und Meldeschluss
Der Vorbereitungsdienst 2021 beginnt am 13. September 2021 und endet am 11. September 2023.
Letzter Meldetag ist der 13. April 2021.
- 2.2
- Meldeverfahren
Die Meldung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erfolgt unter Verwendung eines Online-Verfahrens. Weitere Hinweise sowie der Zugang zum Online-Verfahren finden sich unter
https://www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp
Der Antrag ist von Bewerbern, die unmittelbar nach einer in Bayern abgelegten Ersten Lehramtsprüfung in den Vorbereitungsdienst eintreten wollen, an die zuletzt besuchte Universität, von den übrigen Bewerbern an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. Im ersteren Fall wird ein Schreiben bzgl. Online-Anmeldung gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung durch das Prüfungsamt zugeleitet. Die Anmeldebögen sind bei der Außenstelle des Prüfungsamts an der jeweiligen Universität wieder abzugeben. Alle anderen Bewerber können den Link über die Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aufrufen. Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen an das Staatsministerium zurückzuleiten.
Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 6