7803.2-L
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Baumaßnahmen im Bereich der
agrarwirtschaftlichen Fachschulen, Fachakademien und überbetrieblichen
Ausbildungsstätten sowie der Bildungszentren Ländlicher Raum in Bayern
(BauFöR)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 28. September 2020, Az. A1-7107-1/35
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung von Baumaßnahmen im Bereich der agrarwirtschaftlichen Fachschulen, Fachakademien und überbetrieblichen Ausbildungsstätten sowie der Bildungszentren Ländlicher Raum in Bayern (BauFöR) vom 24. September 2019, Az. A1-7107-1/35 (BayMBl. Nr. 397) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 4.2 Satz 3 Spiegelstrich 1 wird „Nr. 2.4“ durch „Nr. 2.1 d)“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
Nach Satz 2 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt:
„3Dies gilt nicht für die Mittel der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie sonstiger Förderbanken, soweit hierbei die Förderhöchstgrenze von 90 % nicht überschritten wird.“
- 2.
- Die Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor