Änderung der Bekanntmachung
„Corona-Pandemie: Hygienekonzept Beherbergung“
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege
vom 20. Oktober 2020, Az. 71-4800a/43/12
- 1. Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege „Corona-Pandemie: Hygienekonzept Beherbergung“ vom 22. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 290), geändert durch die Bekanntmachung vom 19. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 368), geändert durch die Bekanntmachung vom 11. August 2020 (BayMBl. Nr. 455) wird wie folgt geändert:
Nr. 3.2.5 wird wie folgt gefasst:
Der Einsatz von Gegenständen in den Wohneinheiten, die von einer Mehrzahl von Gästen benutzt werden (z. B. Stifte, Tagesdecken, Kissen), ist möglichst weitgehend zu reduzieren und so zu gestalten, dass regelmäßig eine Reinigung oder Auswechslung erfolgt. Die Zeitabstände der Reinigung oder Auswechslung sind in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad und/oder von der Häufigkeit der Benutzung festzulegen. Das gilt auch in anderen Bereichen (z. B. Tagungsbereich).
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 20. Oktober 2020 in Kraft.
Dr. Ulrike Wolf Ministerialdirektorin |
Dr. Winfried Brechmann Ministerialdirektor |