Änderung der Bekanntmachung über die Abschlussprüfung 2021 an Fachakademien für Sozialpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. Oktober 2020, Az. VI.5-BS9500.6-8-7a.92 840
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Abschlussprüfung 2021 an Fachakademien für Sozialpädagogik vom 30. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 470) wird wie folgt geändert:
- 2. In Nr. 3 wird nach Satz 4 folgender Satz 5 eingefügt: „Bis zum 1. März 2021 können abweichend von § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FakO 200 Zeitstunden auf die sechs Monate erfolgreiche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung angerechnet werden.“ Die bisherigen Sätze 5 bis 7 werden Sätze 6 bis 8.
- 3. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor