Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 605 vom 28.10.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Änderung der Bekanntmachung über die Abschlussprüfung 2021 an Fachakademien für Sozialpädagogik

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 5. Oktober 2020, Az. VI.5-BS9500.6-8-7a.92 840

  1. 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Abschlussprüfung 2021 an Fachakademien für Sozialpädagogik vom 30. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 470) wird wie folgt geändert:
  2. 2. In Nr. 3 wird nach Satz 4 folgender Satz 5 eingefügt: „Bis zum 1. März 2021 können abweichend von § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FakO 200 Zeitstunden auf die sechs Monate erfolgreiche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung angerechnet werden.“ Die bisherigen Sätze 5 bis 7 werden Sätze 6 bis 8.
  3. 3. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 in Kraft.

Herbert Püls

Ministerialdirektor