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Schulversuch „Digitale Schule 2020“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 8. Oktober 2020, Az. IV.11-BS4641-6a.63 321
Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 bis Ende des Schuljahres 2020/2021 führt die Stiftung Bildungspakt Bayern auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Digitale Schule 2020“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:
1.
1Im Rahmen des Schulversuchs werden Konzepte und Umsetzungsstrategien für die systematische Integration digitaler Medien in Lehr- und Lernprozesse sowie administrative Prozesse erarbeitet. 2An diesem Schulentwicklungsprozess ist die ganze Schulgemeinschaft beteiligt.
3Angestrebt werden eine Modellwirkung für Veränderungsprozesse im Kontext der Digitalisierung an anderen Schulen sowie die Gewinnung von Steuerungswissen zur Unterstützung der Digitalisierung an bayerischen Schulen.
4Konkret sind v. a. folgende Entwicklungsaufgaben umzusetzen:
- Erarbeitung von Konzepten und konkreten Umsetzungsstrategien für die systematische Integration digitaler Medien in allen Fächern und Jahrgangsstufen unter dem Aspekt der Steigerung der Unterrichtsqualität;
- Ausloten des Mehrwerts digital-gestützter Vorgehensweisen für personalisiertes und kollaboratives Lernen und zum Ausbau der Selbststeuerungskompetenz;
- Aufbau von Medienkompetenz bei Schülern zur verantwortungsbewussten, auch kreativen Mediennutzung und zur Vorbereitung auf die Arbeitswelt;
- Erweiterung der Aufgaben- und Prüfungskultur durch digitale Formate und Integration relevanter Anforderungen, wie z. B. Informationskompetenz;
- Förderung der Kompetenzentwicklung von Lehrkräften beim Einsatz digitaler Medien;
- Weiterentwicklung des digitalen Informations- und Kommunikationsmanagements im Bereich der Verwaltung und des Wissensmanagements;
- Ausarbeitung und Implementierung einer zu den pädagogischen Ansprüchen passenden IT-Architektur;
- Gestaltung der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Eltern unter Einbeziehung digitaler Medien;
- „Hybrides Lernen“: die Verschränkung von Präsenz- und Distanzunterricht.
2.
Der Schulversuch wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt und von einem wissenschaftlichen Beirat sowie von einem Projektbeirat beraten.
3.
Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2017/2018 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2020/2021.
4.
1Folgende Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:
Schule | Adresse | Schulnr. | Reg.-bez. | |
---|---|---|---|---|
1 | Grundschule Offenstetten | Schulstraße 9 93326 Abensberg |
3674 | Nd |
2 | Grundschule Buchloe | Adolf-Müller-Straße 7 86807 Buchloe |
8817 | Schw. |
3 | Mittelschule Ebern | Gymnasiumstraße 8 96106 Ebern |
7730 | Ofr |
4 | Mittelschule Neunburg vorm Wald | Katzdorfer Straße 18 92431 Neunburg vorm Wald |
4843 | Opf |
5 | Realschule am Europakanal II Erlangen | Schallershofer Straße 18 91056 Erlangen |
0686 | Mfr |
6 | Realschule Schöllnach | Schulstraße 21 94508 Schöllnach |
0693 | Ndb |
7 | Gymnasium Ottobrunn | Karl-Stieler-Straße 1 85521 Ottobrunn |
0250 | Obb |
8 | Gymnasium Casimirianum Coburg | Gymnasiumsgasse 2 96450 Coburg |
0054 | Ofr |
2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
5.
1Die Arbeit der Modellschulen soll durch die Zusammenarbeit mit Netzwerkschulen unterstützt werden. 2Durch gemeinsame Konzeptentwicklung, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfers soll die Qualität der Arbeit mit digitalen Medien an allen beteiligten Schulen weiter gesteigert werden. 3Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Unterrichtsentwicklung. 4Deshalb sind insbesondere folgende Erwartungen an die Netzwerkarbeit geknüpft:
- Beteiligung an der Entwicklung und Erprobung von Konzepten und konkreten Umsetzungsstrategien für die Nutzung digitaler Medien in Arbeits-, Lehr- und Lernprozessen;
- Intensivierung eines Schulentwicklungsprozesses hin zur „Digitalen Schule“;
- Mitarbeit bei der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
6.
1Folgende Schulen sind aufgrund ihrer Bewerbung für den Schulversuch als Netzwerkschulen ausgewählt worden:
Schule | Adresse | Schulnr. | Reg.-bez. | |
---|---|---|---|---|
1 | Grundschule München | Gänselieselstraße 33 81739 München |
2178 | Obb |
2 | Grundschule Stockdorf | Zugspitzstraße 17 82131 Stockdorf |
2895 | Obb |
3 | Grund- und Mittelschule Sonnefeld | Schützenstraße 14 96242 Sonnefeld |
5664/
5700 |
Ofr |
4 | Wilhelm-Conrad-Röntgen-Mittelschule Weilheim | Röntgenstraße 3 82362 Weilheim |
2993 | Obb |
5 | Mittelschule Schwarzach | Schulstraße 6 und 8 82362 Weilheim |
3926 | Ndb |
6 | Karl-Dehm-Mittelschule Schwabach | Gutenbergstraße 22 91126 Schwabach |
6691 | Mfr |
7 | Realschule Poing | Seerosenstraße 13 85586 Poing |
0527 | Obb |
8 | Realschule Gauting | Birkenstraße 1 82131 Gauting |
0476 | Obb |
9 | Realschule Arnstorf | Eggenfeldener Straße 43 94424 Arnstorf |
0652 | Ndb |
10 | Gymnasium Pfarrkirchen | Arnstorfer Straße 9 84347 Pfarrkirchen |
0257 | Ndb |
11 | Gymnasium Veitshöchheim | Günterslebener Straße 45 97209 Veitshöchheim |
0969 | Ufr |
12 | Gymnasium Königsbrunn | Alter Postweg 3 86343 Königsbrunn |
0137 | Schw |
2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Netzwerkschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
7.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor