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Antragstellung auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung
im Schuljahr 2021/2022
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 15. Oktober 2020, Az. II-BS4244.0/12/3
1Eingebettet in das Gesamtprojekt Eigenverantwortliche Schule wurde zum Schuljahr 2013/2014 für staatliche Schulen die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag eine erweiterte Schulleitung nach Art. 57a des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) einzurichten, um die Führungssituation durch eine Reduktion der Führungsspannen auf 1 zu 14 spürbar zu verbessern. 2Die erweiterte Schulleitung soll durch Übernahme von Führungs- und Personalverantwortung die berufliche Entwicklung der ihr zugeordneten Lehrkräfte unterstützen, durch die gemeinsame Reflexion schul- bzw. fachbezogener Qualitätsziele die Abstimmung in pädagogischen Teams verbessern und einen Beitrag zur Profilschärfung der Schule leisten.
1.
1Die Kernaufgaben der Mitglieder in der erweiterten Schulleitung sind eine Intensivierung der schulinternen Kommunikation, der Aufbau einer professionellen Feedbackkultur auf der Grundlage von Unterrichtsbesuchen und Mitarbeitergesprächen mit den ihnen zugeordneten Lehrkräften sowie die Begleitung in der Umsetzung individueller Entwicklungsziele. 2Grundlagen für den Aufbau schulbezogener Leitungsmodelle sind die in § 28 der Lehrerdienstordnung (LDO) bzw. den schulartspezifischen Funktionenkatalogen niedergelegten Aufgabenfelder, die Regelungen in der Bekanntmachung „Durchführung des Mitarbeitergesprächs an den staatlichen Schulen“ vom 16. Mai 2014 sowie die mitwirkende Rolle der erweiterten Schulleitung bei der dienstlichen Beurteilung gemäß den „Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern“ vom 7. September 2011. 3Für die Erfüllung der Aufgaben im Bereich der Personalführung und Qualitätssicherung werden jedem Mitglied in der erweiterten Schulleitung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung (ErwSchLV) jeweils zwei Lehrerwochenstunden als Leitungszeit zugewiesen.
2.
- 2.1
- Antragsverfahren
1Die staatlichen Schulen mit Antragsberechtigung zum Schuljahr 2021/22 ergeben sich nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ErwSchLV aus den im Staatshaushalt bereitgestellten Stellen und Mitteln. 2Im Rahmen der verfügbaren Kontingente werden je Schulart neben den ehemaligen Teilnehmern der Schulversuche MODUS F und Profil 21 in absteigender Reihung die nach Lehrerzahl jeweils größten Schulen ausgewählt. 3Alle nicht unter Nr. 2.3 genannten staatlichen Gymnasien, Realschulen und beruflichen Schulen mit mindestens 16 staatlichen Lehrkräften können einen Antrag über das Wartelisten-Verfahren stellen (§ 3 ErwSchLV). 4Diese Anträge können, in absteigender Reihenfolge nach der Lehrerzahl, nur dann bewilligt werden, wenn Kapazitäten wegen nicht gestellter oder nicht bewilligter Anträge der unter Nr. 2.3 benannten Schulen verbleiben. 5Für ihre Planungen können diese Schulen die aus den Amtlichen Schuldaten des Schuljahres 2019/20 ermittelte maximale Anzahl an Funktionsstellen in der erweiterten Schulleitung bei der jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörde erfragen.
- 2.2
- Funktionsstellenzahl in der erweiterten Schulleitung
1Für die Antragsbewilligung und die Ermittlung der maximalen Funktionsstellenzahl ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ErwSchLV die Anzahl an Lehrkräfte gemäß den „Amtlichen Schuldaten“ des Schuljahres 2019/2020 maßgeblich, wobei alle zum Erhebungsstichtag an der Schule im Unterricht bzw. für außerunterrichtliche Aufgaben mit Anrechnungsstunden eingesetzten staatlichen Lehrkräfte in die Zählung eingehen. 2Nichtstaatliche Lehrkräfte, weiteres pädagogisches Personal gemäß Art. 60 BayEUG, Referendarinnen und Referendare ohne eigenverantwortlichen Unterrichtseinsatz sowie aufgrund von Abordnung, Beurlaubung, Freistellung oder Abwesenheit nicht eingesetzte Lehrkräfte sind nicht einzubeziehen. 3Die maximale Anzahl der Mitglieder in der erweiterten Schulleitung wird auf Grundlage der in § 1 Abs. 1 Satz 3 ErwSchLV festgelegten Führungsspanne von 1 zu 14 bestimmt.
- 2.3
- Neueinrichtungen zum Schuljahr 2021/2022
1Auf Grundlage der nach dem Aufforderungsschreiben eingegangenen Anträge wird zum Schuljahr 2021/2022 nach Maßgabe der im Staatshaushalt 2021/2022 voraussichtlich verfügbaren Stellen und Mittel an folgenden 54 staatlichen Schulen eine erweiterte Schulleitung gemäß Art. 57a BayEUG eingerichtet:
- 2.3.1
- Realschule
Schul- nummer |
Schule | MODUS F | max. Anzahl der Mitglieder der erwSL1) |
0492 | Johannes-Scharrer-Realschule Staatliche Realschule Hersbruck |
4 | |
0514 | Via-Claudia-Realschule Staatliche Realschule Königsbrunn |
4 | |
1079 | Staatliche Realschule Freising II Realschule Gute Änger |
4 | |
0612 | Realschule am Judenstein Staatliche Realschule Regensburg I |
4 | |
0413 | Walter-Mohr-Realschule Staatliche Realschule Traunreut |
3 | |
0423 | Staatliche Realschule Obertraubling | 3 | |
0463 | Realschule im Rupertiwinkel Staatliche Realschule für Knaben Freilassing |
3 | |
0717 | Lena-Christ-Realschule Staatliche Realschule Markt Schwaben |
3 | |
0430 | Altmühltal-Realschule Staatliche Realschule Beilngries |
3 | |
0688 | Georg-Büchner-Realschule Staatliche Realschule München I |
3 | |
0603 | Heinrich-Campendonk-Realschule Staatliche Realschule Penzberg |
3 | |
0483 | Staatliche Realschule Grafenau | 3 | |
0488 | Johann-Riederer-Schule Staatliche Realschule Hauzenberg |
3 | |
0513 | Staatliche Realschule Kaufering | 3 | |
1070 | Staatliche Realschule Affing | 3 | |
0641 | Jakob-Sandtner-Schule Staatliche Realschule für Knaben Straubing |
3 | |
0646 | Reiffenstuel-Realschule Staatliche Realschule Traunstein |
3 | |
0454 | Steigerwaldschule Staatliche Realschule Ebrach |
3 | |
0738 | Staatliche Realschule Simbach a. Inn | 3 | |
0747 | Staatliche Realschule Peißenberg | 3 | |
0565 | Staatliche Realschule Langenzenn | 3 | |
0696 | Wallburg-Realschule Staatliche Realschule Eltmann |
3 | |
0675 | Wolffskeel-Schule Staatliche Realschule Würzburg II |
3 | |
0442 | Staatliche Realschule Coburg I | 3 | |
0525 | Staatliche Realschule Lauingen Donau-Realschule Lauingen |
3 | |
0517 | Maximilian-von-Welsch-Schule Staatliche Realschule Kronach I |
3 | |
0542 | Johannes-Hartung-Realschule Staatliche Realschule Miltenberg |
3 |
- 2.3.2
- Gymnasium
Schul- nummer |
Schule | MODUS F | max. Anzahl der Mitglieder der erwSL2) |
0986 | Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding | 8 | |
0245 | Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach | 8 | |
0959 | Carl-Orff-Gymnasium Unterschleißheim | 8 | |
0033 | Clavius-Gymnasium Bamberg | 8 | |
0092 | Hardenberg-Gymnasium Fürth | 8 | |
0040 | Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth | x | 7 |
0190 | Pestalozzi-Gymnasium München | 7 | |
0971 | Gymnasium Kirchheim b. München | 7 | |
0170 | Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau | 7 | |
0205 | Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn | 7 | |
0234 | Dürer-Gymnasium Nürnberg | 7 | |
0273 | Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim | 7 | |
0189 | Rupprecht-Gymnasium München | 7 | |
0359 | Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf | 7 | |
0135 | Hildegardis-Gymnasium Kempten | 7 | |
0015 | Karl-Theodor-von-Dalberg-Gymnasium Aschaffenburg | 7 | |
0363 | Gymnasium Waldkraiburg | x | 5 |
- 2.3.3
- Berufliche Schule
Schul- nummer |
Schule | Profil 21 | max. Anzahl der Mitglieder der erwSL3) |
Z179 | Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsberufe Erlangen | 13 | |
Z181 | Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsberufe Würzburg | 13 | |
Z174 | Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsberufe München | 12 | |
Z705 | Staatliches Berufliches Schulzentrum Immenstadt im Allgäu |
8 | |
Z126 | Staatliches Berufliches Schulzentrum Miesbach | 8 | |
0855 | Staatliche Fachoberschule Augsburg | x | 8 |
0874 | Staatliche Fachoberschule Landshut | 8 | |
0927 | Staatliche Fachoberschule Fürstenfeldbruck | 7 | |
3036 | Staatliche Berufsschule II Passau | 7 | |
0932 | Staatliche Fachoberschule Neusäß | x | 6 |
3.
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2020 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Antragsstellung auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2020/2021 vom 7. Januar 2020 (BayMBl. Nr. 27) tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
- 1)
- In der Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung sind die Funktionen „ständige Vertretung der Schulleiterin/des Schulleiters“ und „weitere Stellvertreterin/weiterer Stellvertreter und ständige Mitarbeiterin/ständiger Mitarbeiter in der Schulleitung an Realschulen mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern“ enthalten. ↩
- 2)
- Die Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung versteht sich einschließlich der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters sowie der bereits bestellten Mitarbeiter der Schulleitung. Die Anzahl der Lehrkräfte in beförderungsrelevanten Funktionen darf sich an der Schule durch die Einrichtung der erweiterten Schulleitung nicht erhöhen. ↩
- 3)
- Die Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung versteht sich einschließlich der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters sowie der weiteren Vertreterin/des weiteren Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters, der Außenstellenleiterin/des Außenstellenleiters sowie der bereits bestellten Mitarbeiter der Schulleitung. Die Anzahl der Lehrkräfte in beförderungsrelevanten Funktionen darf sich an der Schule durch die Einrichtung der erweiterten Schulleitung nicht erhöhen. ↩