2251-WK
Bekanntmachung des Deutschlandradios
Veröffentlichung der Hörfunkprogramme
der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios
vom 14. Februar 2020
Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio veröffentlichen gemäß § 11c Abs. 4 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien vom 31. August 1991 in der Fassung des Zweiundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, in Kraft seit 1. Mai 2019, in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder eine Auflistung der von allen Anstalten insgesamt veranstalteten Hörfunkprogramme im Jahr 2020. Die Auflistung folgt nachstehend.
Köln, den 6. Oktober 2020
Deutschlandradio
– Körperschaft des öffentlichen Rechts –
Dr. Markus Höppener
Justiziar