2231-A
Berichtigung der Bekanntmachung zur Richtlinie zur Förderung von
Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten
Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der
Jugend- und Behindertenhilfe sowie für Ausstattungsgegenstände zur
Verbesserung der Hygiene anlässlich der Corona-Pandemie 2020-2021
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 4. November 2020, Az. V3/6511-1/599
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe sowie für Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene anlässlich der Corona-Pandemie 2020-2021 vom 29. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 615) wird wie folgt berichtigt:
In Nr. 5.1 und Nr. 5.2 werden jeweils die Wörter „31. Dezember 2019 (Meldung nach § 47 SGB VIII)“ durch die Angabe „1. März 2020“ ersetzt.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor