2160-A
Änderung der Satzung des Bayerischen Jugendrings
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 28. Oktober 2020, Az. IV2/6522.01-2/54
- 1. Auf Grund des Beschlusses der 156. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings vom 16. bis 18. Oktober 2020 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 28. Oktober 2020 (Az. IV2/6522.01-2/54) wird die Änderung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration über die Satzung des Bayerischen Jugendrings vom 21. Juni 2017 (AllMBl. S. 282) in der Anlage bekannt gemacht.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 19. Oktober 2020 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor
Anlage: Änderung der Satzung des Bayerischen Jugendrings
Die Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings hat auf ihrer Sitzung vom 16. bis 18. Oktober 2020 folgenden Beschluss gefasst:
- 1.
- § 15 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„2Via Telefon-/Videokonferenz zugeschaltete Mitglieder gelten als anwesend.“
- 1.2
- Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
- 2.
- § 23 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- 2.1
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„2Via Telefon-/Videokonferenz zugeschaltete Mitglieder gelten als anwesend.“
- 2.2
- Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
- 3.
- § 33 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- 3.1
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„2Via Telefon-/Videokonferenz zugeschaltete Mitglieder gelten als anwesend.“
- 3.2
- Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.