Ausschreibung der Stelle des Ministerialbeauftragten
für die Berufliche Oberschule in Ostbayern (m/w/d)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 29. Oktober 2020, Az. VI.7-BO9001.1-7a.84 648
Die Stelle des Ministerialbeauftragten/der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Ostbayern und des Schulleiters/der Schulleiterin der Beruflichen Oberschule Straubing (Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule) (m/w/d) ist mit Wirkung vom 1. August 2021 zu besetzen:
An der Staatlichen Fachoberschule Straubing mit den Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurden im Schuljahr 2019/2020 627 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen unterrichtet und an der Staatlichen Berufsoberschule Straubing mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 92 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe B 3 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Eine mehrjährige Erfahrung als Schulleiter/Schulleiterin an Beruflichen Oberschulen, bevorzugt im Aufsichtsbezirk Ostbayern, ist erforderlich.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin (m/w/d) am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.
Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg beim Staatsministerium einzureichen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor