Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 651 vom 18.11.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter und
Weitere Ständige Vertreter (m/w/d) an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 29. Oktober 2020, Az. VI.7-BO9001.1-7a.84 647

1.Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) ist mit Wirkung vom 1. August 2021 an folgenden Schulen zu besetzen:

1.1
Berufliche Oberschule Bamberg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Fachoberschule Bamberg mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Internationale Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2019/20 insgesamt 513 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Bamberg mit den gleichen Ausbildungsrichtungen wurde von 154 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

1.2
Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbau und Städtischer Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik

Die Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg führt Klassen in den Berufsfeldern Elektro, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Metall sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2019/20 insgesamt 1 884 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbau wurde von 77 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Städtische Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik besuchten 38 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

1.3
Staatliches Berufliches Schulzentrum Roth mit Staatlicher Berufsschule, Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik und mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität

Die Staatliche Berufsschule Roth führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Körperpflege, Metall sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2019/20 insgesamt 1 622 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik wurde von 48 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität besuchten 49 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

1.4
Staatliche Berufsschule Neu-Ulm mit Staatlicher Berufsfachschule für Sozialpflege und Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege, unter Mitleitung der Staatlichen Berufsschule Illertissen mit Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung

Die Staatliche Berufsschule Neu-Ulm führt Klassen in den Berufsfeldern Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Holz, Wirtschaft sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2019/20 insgesamt 2 052 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Neu-Ulm wurde von 57 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht und die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Neu-Ulm besuchten 37 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die mitgeleitete Staatliche Berufsschule Illertissen mit den Berufsfeldern Metall, Wirtschaft sowie Mono wurde im Schuljahr 2019/20 von 533 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Illertissen besuchten 23 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

1.5
Staatliche Berufsschule II Ingolstadt

Die Staatliche Berufsschule II Ingolstadt führt Klassen in den Berufsfeldern Gesundheit, Wirtschaft sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2019/20 insgesamt 2 248 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

2.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2021 an folgenden Schulen zu besetzen:

2.1
Berufliche Oberschule Altötting, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Fachoberschule Altötting mit den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2019/20 insgesamt 772 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Altötting mit den gleichen Ausbildungsrichtungen wurde von 164 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

2.2
Berufliche Oberschule Kaufbeuren, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Fachoberschule Kaufbeuren mit den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2019/20 insgesamt 577 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Kaufbeuren mit den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 94 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

2.3
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt mit Staatlicher Berufsschule, Beruflicher Oberschule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, Staatlicher Wirtschaftsschule und mit Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege

Die Staatliche Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt in Kitzingen führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Holz, Wirtschaft sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2019/20 insgesamt 1 970 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachoberschule Kitzingen mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten 288 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Kitzingen mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 36 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. 173 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen besuchten die Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Ochsenfurt wurde von 47 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht und die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Ochsenfurt besuchten 52 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

3.Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2021 an folgenden Schulen zu besetzen:

3.1
Staatliches Berufliches Schulzentrum Neusäß mit Staatlicher Berufsschule, Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und für Ernährung und Versorgung sowie mit Staatlicher Berufsfachschule für Diätassistenten

Die Staatliche Berufsschule Neusäß führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Wirtschaft sowie Mono. Diese wurde im Schuljahr 2019/20 von 1 170 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Neusäß besuchten 105 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Neusäß wurde von 64 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht und die Staatliche Berufsfachschule für Diätassistenten Schwabmünchen besuchten 46 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

3.2
Staatliches Berufliches Schulzentrum Höchstädt a.d.Donau mit Staatlicher Berufsschule, mit Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, für Sozialpflege sowie für Ernährung und Versorgung und mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien

Die Staatliche Berufsschule Höchstädt a.d.Donau führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Ernährung, Körperpflege sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2019/20 insgesamt 1 071 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 59 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege von 51 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchten 65 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien wurde von 29 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

3.3
Staatliches Berufliches Schulzentrum Pfarrkirchen mit Staatlicher Berufsschule, Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege und mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Stahl- und Metallbau

Die Staatliche Berufsschule Pfarrkirchen führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Bau, Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Holz, Metall, Wirtschaft sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2019/20 insgesamt 2 061 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 88 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchten 72 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Stahl- und Metallbau wurde von 17 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen (m/w/d) mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen (m/w/d) am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nehmen bzw. wohnhaft sind.

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) müssen die Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen (m/w/d) mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen (m/w/d) werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) werden Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) müssen die Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften (m/w/d) an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte (m/w/d) von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

  1. a)von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin (m/w/d), insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte und die Beförderung oder Betrauung mit der Funktion länger als zwölf Monate zurückliegt.),
  2. b)gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
  3. c)von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
  4. d)gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin (m/w/d) eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
  5. e)gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt.

Herbert Püls

Ministerialdirektor