Durchführung der Zwischenprüfung 2021
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 4. November 2020, Az. 26-P 3532-2/8
1In der Zeit vom 15. bis 22. April 2021 findet die Zwischenprüfung 2021 für die Regierungsinspektoranwärter und Regierungsinspektoranwärterinnen 2020 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2020 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
2Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 12. bis 19. Juli 2021 abgehalten.
3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Fachverordnung Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI. S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F), die zuletzt durch § 5 Abs. 13 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, und der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76, BayRS 2030-2-10-F), die zuletzt durch § 4 der Verordnung vom 1. Oktober 2019 (GVBl. S. 594) geändert worden ist.
4Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird für die Zwischenprüfung 2021 Folgendes bestimmt:
5Schriftliche Arbeiten sind in den nachfolgend genannten Fächern und Teilgebieten zu fertigen (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 FachV-StF):
- 1. Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
- 2. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht,
- 3. Privatrecht,
- 4. Arbeitsrecht,
- 5. Wirtschaftswissenschaften.
6Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens bis zum 11. Februar 2021 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 7Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor