Durchführung der Qualifikationsprüfung 2021 für den Einstieg in der dritten
Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 4. November 2020, Az. 26-P 3534-2/9
1In der Zeit vom 29. Juni bis 6. Juli 2021 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung 2021 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Staatsfinanz für die Regierungsinspektoranwärterinnen und Regierungsinspektoranwärter 2018 und für Beamtinnen und Beamte in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2018 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
2Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Fachverordnung Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI. S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F) in der am 1. September 2017 geltenden Fassung und der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76, BayRS 2030-2-10-F) in der am 1. Mai 2013 geltenden Fassung.
3Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird Folgendes bestimmt:
4Schriftliche Arbeiten sind in den nachfolgend genannten Fächern und Teilgebieten zu fertigen (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 FachV-StF):
- 1. Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
- 2. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht,
- 3. Zivilrecht,
- 4. Arbeitsrecht,
- 5. Wirtschaftswissenschaften und Beihilferecht.
5Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 20. April 2021 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 6Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor