Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 660 vom 18.11.2020

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Sonstige Bekanntmachung

Durchführung der Qualifikationsprüfung 2021 für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 4. November 2020, Az. 26-P 3534-3/12

1In der Zeit vom 29. Juni bis 7. Juli 2021 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung 2021 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2018 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2018 mit der Ausbildung begonnen haben.

2Die Wiederholungsprüfung (schriftlicher Teil) für die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Qualifikationsprüfung 2021 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer erstmals nicht bestehen, findet voraussichtlich in der Zeit vom 27. September bis 5. Oktober 2021 statt.

3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1581) in der am 30. Dezember 2014 geltenden Fassung.

4Anträge auf Nachteilsausgleich gemäß § 35 Abs. 3 StBAPO sind bis zum 5. März 2021 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 5Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor