Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters (m/w/d)
in der Leitung eines Gymnasiums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 21. Januar 2020, Az. V-BP5001.1-6.430
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2020 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters (m/w/d) in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:
1.
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
2.
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
3.
Die Schule ist ein Wirtschaftswissenschaftliches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
4.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
5.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
6.
Die Schule ist ein Wirtschaftswissenschaftliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
7.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
8.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache.
9.
Die Schule ist ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
10.
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
11.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
12.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
13.
Die Schule ist ein Wirtschaftswissenschaftliches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule wurde zum Schuljahr 2017/18 neu gegründet und führt derzeit Klassen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9.
14.
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Sozialwissenschaftliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
15.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
16.
Die Schule ist ein Musisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
17.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
18.
Die Schule ist ein Sprachliches Gymnasium mit Latein, Französisch oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
19.
Die Schule ist ein Humanistisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
20.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
21.
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
22.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
23.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist zugleich Dienstsitz des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.
24.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
25.
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
26.
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
27.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule führt Förderklassen für Hochbegabte. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
28.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
Es können sich Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht und/oder aus Tätigkeiten bei obersten Dienstbehörden des Freistaats Bayern ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten (m/w/d) geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme der/des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben.
Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) beizulegen.
Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, von der/vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Die Leiterin/Der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium zusammen mit dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen und mit den Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen ebenfalls Stellungnahmen beizulegen.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet, eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.
Herbert Püls
Ministerialdirektor