360-J
Änderung der Bekanntmachung über die Vereinbarung der Länder
über die freizügige Verwendung von Abdrucken
von Gerichtskostenstemplern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 17. November 2020, Az. B2 - 5250 E - VI - 12409/19
- 1. In Abschnitt I Satz 1 der Bekanntmachung über die Vereinbarung der Länder über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern vom 29. Juni 2012 (JMBl. S. 58) wird nach dem Wort „getroffen“ folgende Fußnote 1 eingefügt:
„1 Die Landesjustizverwaltung Schleswig-Holstein hat die Vereinbarung über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern zum 31. Dezember 2020 gekündigt.
Ab 1. Januar 2021 werden in Schleswig-Holstein keine Gerichtskostenstemplerabdrucke mehr anerkannt.
Die Kündigung durch das Land Schleswig-Holstein lässt die Gültigkeit der Vereinbarung zwischen den anderen Ländern unberührt.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor