Vierte Berichtigung der Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung
und der Wildbäche
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 4. November 2020, Az. 52g-U4502-2010/3-177
- 1. Verfügung
1Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. 2Hiermit werden die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche (Anlagen 1 bis 3) berichtigt und neu erlassen.
- 2. Begründung
1Im Zuge des Abgleichs des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlagen 1 bis 3 der Allgemeinverfügung vom 12. Dezember 2019 hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. 2Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden zu den Gewässern zweiter Ordnung die Korrektur eines Gewässernamens sowie einer Beschreibung des Endpunktes eines Gewässers gemeldet. 3Zu den Wildbächen wurden noch fehlende, neue und geänderte ausgebaute Wildbachstrecken sowie Änderungen der Ausbaulängen gemeldet. 4Zwei Wildbacheinzugsgebiete wurden aus dem Wildbachverzeichnis entfernt, da es sich um Gewässer zweiter Ordnung handelt, zwei Einzugsgebiete wurden an ihrem Endpunkt verändert. 5In der Anlage 1 (Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung) gab es somit eine Namenskorrektur und eine Änderung der Beschreibung des Endpunkts. 6In der Anlage 2 (Wildbäche) erfolgte die Löschung von zwei Wildbacheinzugsgebieten, die Korrektur eines Einzugsgebietsnamens sowie die Änderung der Beschreibung des Endpunktes von zwei Einzugsgebieten. 7In die Anlage 3 (Ausgebaute Wildbachstrecken) wurden neben den von den Wasserwirtschaftsämtern gemeldeten drei Änderungen der ausgebauten Wildbachstrecken auch insgesamt zwölf neue ausgebaute Wildbachstrecken mit aufgenommen. 8Zwei Ausbaustrecken wurden gelöscht. 9Aufgrund der landesweiten Umstellung auf ein neues Koordinatenreferenzsystem für Geodaten werden die Gauß-Krüger-Koordinaten des Anfangs- und Endpunkts der Ausbaustrecken in der Anlage 3 der Allgemeinverfügung zum 1. Januar 2021 als UTM-Koordinaten (ETRS89/UTM) angegeben.
- 3. Inkrafttreten
1Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 treten die Anlagen 1 bis 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Dezember 2019 (BayMBl. 2020 Nr. 39) außer Kraft.
Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor