604-F
Änderung der Gewerbesteuerausgleichsvollzugsrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 20. November 2020, Az. 63-FV 5120-1/10
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Gewerbesteuerausgleichsvollzugsrichtlinie (GewStAVollzR) vom 30. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 624) wird wie folgt geändert:
- 1. Nr. 4.2.2.2 Satz 1 und 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
„Der maßgebliche Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe für das Jahr 2020 einer Gemeinde ist der Gemeindeanteil (15 % vom Bruttospielertrag) der Monate Januar 2020 bis Oktober 2020, unabhängig vom Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses bei der Gemeinde.“
- 2. In Nr. 10 Halbsatz 2 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 5. November 2020 in Kraft.
Harald Hübner
Ministerialdirektor