Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 70 vom 12.02.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Abschlussprüfung an den bayerischen Realschulen im Jahre 2021

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 23. Januar 2020, Az. IV.2-BS6500-5.1 990

1.
Die Abschlussprüfung 2021 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO) durchgeführt.
2.
Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2021
Spanisch: Dienstag, 22. Juni 2021, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
Tschechisch: Dienstag, 22. Juni 2021, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
Deutsch: Mittwoch, 23. Juni 2021, 8:00 Uhr bis 13.00 Uhr, Prüfungsdauer 240 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
Französisch: Donnerstag, 24. Juni 2021, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
Englisch: Freitag, 25. Juni 2021, 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr (inkl. Pause), Prüfungsdauer 135 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
Andere Fremdsprachen: Freitag, 25. Juni 2021, 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten
Mathematik I und Mathematik II: Montag, 28. Juni 2021, 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr, Prüfungsdauer 150 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen: Dienstag, 29. Juni 2021, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
Physik: Mittwoch, 30. Juni 2021, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
Kunst, Ernährung und Gesundheit, Musik, Sport: Donnerstag, 1. Juli 2021, 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr, Prüfungsdauer 90 Minuten
Sozialwesen: Donnerstag, 1. Juli 2021, 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten
Werken: Freitag, 2. Juli 2021, 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr, Prüfungsdauer 90 Minuten
3.
Andere Bewerberinnen und Bewerber reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2021 beim Leiter bzw. der Leiterin der von der oder dem Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule ein.
4.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter teilen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis 20. Februar 2021 mit, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden.

Herbert Püls

Ministerialdirektor