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Änderung der Bekanntmachung über die Zulassung zur Staatlichen
Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für
Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 13. November 2020, Az. VI.5-BS9500-3-7a.97 803
- 1.
- Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse vom 23. Juli 2013 (KWMBl. S. 275), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Dezember 2019 (BayMBl. 2020 Nr. 3) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift wird die Angabe „2019/2020“ durch die Angabe „2020/2021“ ersetzt.
- 1.2
- Die Angabe „Kinderpflege 2020“ wird durch die Angabe „Kinderpflege 2021“ ersetzt.
- 1.3
- Die Wörter „Montag, 9. März 2020“ werden durch die Wörter „Montag, 8. März 2021“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor