Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 73 vom 12.02.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

2023-I
  • Verwaltung
  • Kommunalrecht
  • Kommunale Wirtschaft

2023-I

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Muster zum
kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 28. Januar 2020, Az. B4-1512-10-3

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über Verwaltungsvorschriften über die Muster zum kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (VV‍-‍Mu‍-‍KommHV‍-‍Doppik) vom 26. März 2018 (AllMBl. S. 282) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2020 in Kraft. 2Sie ist erstmals auf die Planung, Ausführung und Rechnungslegung des Haushaltsjahres 2021 anzuwenden. 3Sie tritt mit Ablauf des 30. März 2025 außer Kraft.“

1.2
Anlage 12 wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage neu gefasst.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2020 in Kraft.

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor


Anlage