Öffentliche Auslegung der Entwürfe der gemäß § 82 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
für den Bewirtschaftungszeitraum 2022 – 2027 aufgestellten Maßnahmenprogramme
für die in Bayern liegenden Flussgebiete von Donau, Rhein und Elbe sowie der
zugehörigen Umweltberichte im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung gemäß
Teil 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 1. Dezember 2020, Az. 53n-U4437.6-2020/18-3
Die erstmals am 22. Dezember 2009 zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufgestellten und veröffentlichten Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne, sind alle sechs Jahre zu überprüfen. Soweit erforderlich sind sie fortzuschreiben beziehungsweise neu aufzustellen (§ 84 Abs. 1 WHG).
Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 1.4 der Anlage 5 UVPG sind die nach § 82 WHG aufzustellenden Maßnahmenprogramme einer strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen. Ziel der SUP gemäß § 1 UVPG ist es, die Umweltauswirkungen eines Plans oder Programms frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im Umweltbericht dargestellt. Die Umweltberichte werden am 22. Dezember 2020 gemeinsam mit den Entwürfen der für den Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 aufgestellten Maßnahmenprogramme veröffentlicht und bis zum 22. Mai 2021 der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zugänglich gemacht (§ 42 UVPG). Jede Person kann zum Entwurf eines Maßnahmenprogramms und zum Umweltbericht bis zum 22. Juni 2021 schriftlich Stellung nehmen. Die Maßnahmenprogramme werden unter Berücksichtigung der bis dahin eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise fertiggestellt und am 22. Dezember 2021 in ihrer endgültigen Fassung veröffentlicht.
Ebenso werden die zugehörigen Entwürfe der Bewirtschaftungspläne gemäß § 83 Abs. 4 WHG veröffentlicht, für die eine Stellungnahme innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung abgegeben werden kann. Zuständig für dieses Anhörungsverfahren sind die jeweiligen Regierungen (Art. 51 Abs. 3 BayWG).
Damit wird gewährleistet, dass die Interessen und Vorschläge der Öffentlichkeit bei der Bewirtschaftungsplanung für Gewässer berücksichtigt werden.
Gegenstand und Verfahren der hiermit angekündigten Anhörung werden in einer Begleitschrift näher erläutert. Die Begleitschrift gibt auch im Detail Auskunft zum Ablauf, der Anhörung und den Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme oder von Hinweisen für die planenden Behörden. Die Begleitschrift ist ab 22. Dezember 2020 im Internet unter www.wrrl.bayern.de veröffentlicht und herunterladbar sowie bei den Regierungen aufliegend.
Die Umweltberichte und Entwürfe der Maßnahmenprogramme für das bayerische Donau- und das bayerische Rheingebiet sowie das deutsche Elbegebiet (diese Dokumente sind Gegenstand der Anhörung in Bayern) werden am 22. Dezember 2020 im Internet veröffentlicht (www.wrrl.bayern.de) und liegen zudem ab diesem Zeitpunkt bis zum 22. Mai 2021 bei den Regierungen, die hierfür als Auslegungsort bestimmt wurden, zur Einsicht aus (§§ 42, 18 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG). Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne liegen dort ebenfalls gemäß Art. 51 Abs. 3 BayWG zur Einsicht aus.
Auslegungsort | Flussgebiet | ||
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Donau |
Rhein |
Elbe |
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Regierung von Unterfranken Peterplatz 9, 97070 Würzburg E-Mail: poststelle@reg-ufr.bayern.de |
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Regierung von Oberfranken Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de |
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Regierung der Oberpfalz Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg E-Mail: poststelle@reg-opf.bayern.de |
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Regierung von Mittelfranken Promenade 27, 91522 Ansbach E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de |
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Regierung von Schwaben Fronhof 10, 86152 Augsburg E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de |
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Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39, 80538 München E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de |
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Regierung von Niederbayern Regierungsplatz 540, 84028 Landshut E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de |
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Aufgrund der aktuellen Lage kann eine Einsichtnahme nur unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen erfolgen. Sollte eine Einsichtnahme gewünscht sein, wird um eine Vereinbarung eines Termins bei den jeweiligen Regierungen gebeten.
Jede Person kann zum Entwurf der Maßnahmenprogramme und zum Umweltbericht bis zum 22. Juni 2021 Stellung nehmen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 42 Abs. 3 Satz 3 UVPG). Ebenso kann bis zu diesem Termin Stellung zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne genommen werden (§ 83 Abs. 4 WHG).
Stellungnahmen zu den Dokumenten können schriftlich per Post oder per E-Mail bei den Regierungen an den oben genannten Auslegungsorten abgegeben werden.
Zu den Dokumenten kann weiterhin zur Niederschrift bei den Regierungen an den oben genannten Auslegungsorten Stellung genommen werden. Aufgrund der aktuellen Lage kann eine Stellungnahme zur Niederschrift nur unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen erfolgen. Um eine Vereinbarung eines Termins bei der jeweiligen Regierung wird gebeten.
Stellungnahmen zu den Dokumenten können auch schriftlich per Post oder per E-Mail abgegeben werden beim Bayerischen Landesamt für Umwelt, Referat 82 – Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof/Saale, E-Mail: wrrl@lfu.bayern.de.
Alle Stellungnahmen werden in Bayern zentral erfasst und ausgewertet. Es ist daher nicht erforderlich, Stellungnahmen mehrfach abzugeben.
Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts unter Berücksichtigung der ihr übermittelten Stellungnahmen und Äußerungen. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung eines Maßnahmenprogramms (§ 43 UVPG). Die Annahme eines Maßnahmenprogramms wird zusammen mit einer zusammenfassenden Erklärung (sogenannte Umwelterklärung), wie Umwelterwägungen in das jeweilige Programm einbezogen wurden, wie der Umweltbericht sowie die Stellungnahmen und Äußerungen berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen das angenommene Programm nach Abwägung mit den geprüften Alternativen gewählt wurde, öffentlich bekannt gegeben. Dies erfolgt durch Veröffentlichung im Internet bis zum 22. Dezember 2021.
Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor