2030.8.3-F
Dreizehnte Änderung
der Bekanntmachung über die Ergänzenden Bestimmungen
zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 29. Januar 2020, Az. 25-P 1820-9/58
§ 1
Abschnitt 1 Nr. 1.3 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ergänzenden Bestimmungen zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (ErgBBayBhV) vom 13. August 2009 (FMBl. S. 358, StAnz. Nr. 35), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 2. September 2019 (BayMBl. Nr. 363) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In dem Satzteil vor Buchst. a werden die Wörter „Ab 1. Juni 2019“ durch die Wörter „Im Jahr 2020“ ersetzt.
- 2.
- In Buchst. a wird die Angabe „34 083 €,“ durch die Angabe „31 736 €,“ ersetzt.
- 3.
- In Buchst. b wird die Angabe „9 126 €“ durch die Angabe „10 699 €“ ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
Harald Hübner
Ministerialdirektor