Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2020
Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
vom 24. November 2020
Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 43 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2020 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
- im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
- 2 129 000 €
und
- im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
- 124 500 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
§ 4
(1) | Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1 640 800,00 € festgesetzt. | ||
(2) | Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind | 820 400,00 €. | |
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt: | |||
Bezirk Niederbayern | 328 160,00 € | ||
Bezirk Oberpfalz | 328 160,00 € | ||
Landkreis Regensburg | 98 448,00 € | ||
Stadt Regensburg | 32 816,00 € | ||
Gemeinde Alteglofsheim | 32 816,00 € | 820 400,00 € | |
1 640 800,00 € |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200 000 € festgesetzt.
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
Tanja Schweiger
Landrätin
Verbandsvorsitzende