8110.0-A
Änderung der Bekanntmachung über den
Rahmenhygieneplan-Corona Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
sowie vergleichbare Einrichtungen gemäß § 51 SGB IX
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege
vom 17. Dezember 2020, Az. II3/6430.01-1/251 und G54a-G8390-2020/4238-19
- 1.
- Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege über den Rahmenhygieneplan-Corona Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke sowie vergleichbare Einrichtungen gemäß § 51 SGB IX vom 1. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 688) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Satz 5 wird aufgehoben.
- 1.1.2
- Die Sätze 6 und 7 werden die Sätze 5 und 6.
- 1.2
- In Nr. 4.2 wird nach dem Wort „nicht“ das Wort „mindestens“ eingefügt.
- 1.3
- Nr. 6 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Satz 4 werden die Wörter „erforderlich ist“ gestrichen und nach den Wörtern „soweit es“ die Wörter „aus zwingenden Gründen erforderlich ist, insbesondere“ eingefügt.
- 1.3.2
- Es wird folgender Satz 5 angefügt:
„5Weitergehende Regelungen zur MNB oder Atemschutz können sich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen aus der Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ergeben (vergleiche Ziffer 9).“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 17. Dezember 2020 in Kraft.
Dr. Markus Gruber Ministerialdirektor |
Dr. Winfried Brechmann Ministerialdirektor |