Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 767 vom 17.12.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

8110.0-A
  • Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung
  • Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Arbeitsförderung sowie Eingliederung behinderter Menschen und ausländischer Arbeitnehmer
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – Schwerbehindertenrecht
  • Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – SGB IX, Teil 2)
  • Arbeits- und Berufsförderung sowie begleitende Hilfen im Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen

8110.0-A

Änderung der Bekanntmachung über den
Rahmenhygieneplan-Corona Werk- und Förderstätten
für Menschen mit Behinderung

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege

vom 17. Dezember 2020, Az. II3/6430.01-1/252 und G54a-G8390-2020/4238-19

1.
Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege über den Rahmenhygieneplan-Corona Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung vom 1. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 689) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 3 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Satz 5 wird aufgehoben.
1.1.2
Die Sätze 6 und 7 werden die Sätze 5 und 6.
1.2
In Nr. 4.2 wird nach den Wörtern „noch nicht“ das Wort „mindestens“ eingefügt.
1.3
Nr. 5 wird aufgehoben.
1.4
Nr. 6 wird wie folgt geändert:
1.4.1
In Satz 5 werden die Wörter „erforderlich ist“ gestrichen und nach den Wörtern „soweit es“ die Wörter „aus zwingenden Gründen erforderlich ist, insbesondere“ eingefügt.
1.4.2
Nr. 6 wird Nr. 5.
1.5
Nr. 7 wird wie folgt geändert:
1.5.1
In der Überschrift werden die Wörter „Feste Arbeitsgruppen und“ gestrichen.
1.5.2
Die Sätze 1 und 2 werden aufgehoben.
1.5.3
Die Sätze 3 bis 6 werden die Sätze 1 bis 4.
1.5.4
Nr. 7 wird Nr. 6.
1.6
Nr. 8 wird wie folgt geändert:
1.6.1
In Satz 3 wird nach dem Wort „nicht“ das Wort „zuverlässig“ eingefügt.
1.6.2
In Satz 5 werden die Wörter „erforderlich ist“ gestrichen und nach den Wörtern „soweit es“ die Wörter „aus zwingenden Gründen erforderlich ist, insbesondere“ eingefügt.
1.6.3
In Satz 6 wird die Angabe „11“ durch die Angabe „10“ ersetzt.
1.6.4
Nr. 8 wird Nr. 7.
1.7
Die bisherigen Nrn. 9 bis 12.1.2 werden die Nrn. 8 bis 11.1.2.
1.8
Nr. 12.1.3 wird Nr. 11.1.3 und in Satz 2 wird die Angabe „12.1.2“ durch die Angabe „11.1.2“ ersetzt.
1.9
Die bisherigen Nrn. 12.2 bis 14 werden die Nrn. 11.2 bis 13.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 17. Dezember 2020 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor