8110.0-A
Änderung der Bekanntmachung über den
Rahmenhygieneplan-Corona Werk- und Förderstätten
für Menschen mit Behinderung
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege
vom 17. Dezember 2020, Az. II3/6430.01-1/252 und G54a-G8390-2020/4238-19
- 1.
- Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege über den Rahmenhygieneplan-Corona Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung vom 1. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 689) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Satz 5 wird aufgehoben.
- 1.1.2
- Die Sätze 6 und 7 werden die Sätze 5 und 6.
- 1.2
- In Nr. 4.2 wird nach den Wörtern „noch nicht“ das Wort „mindestens“ eingefügt.
- 1.3
- Nr. 5 wird aufgehoben.
- 1.4
- Nr. 6 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In Satz 5 werden die Wörter „erforderlich ist“ gestrichen und nach den Wörtern „soweit es“ die Wörter „aus zwingenden Gründen erforderlich ist, insbesondere“ eingefügt.
- 1.4.2
- Nr. 6 wird Nr. 5.
- 1.5
- Nr. 7 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- In der Überschrift werden die Wörter „Feste Arbeitsgruppen und“ gestrichen.
- 1.5.2
- Die Sätze 1 und 2 werden aufgehoben.
- 1.5.3
- Die Sätze 3 bis 6 werden die Sätze 1 bis 4.
- 1.5.4
- Nr. 7 wird Nr. 6.
- 1.6
- Nr. 8 wird wie folgt geändert:
- 1.6.1
- In Satz 3 wird nach dem Wort „nicht“ das Wort „zuverlässig“ eingefügt.
- 1.6.2
- In Satz 5 werden die Wörter „erforderlich ist“ gestrichen und nach den Wörtern „soweit es“ die Wörter „aus zwingenden Gründen erforderlich ist, insbesondere“ eingefügt.
- 1.6.3
- In Satz 6 wird die Angabe „11“ durch die Angabe „10“ ersetzt.
- 1.6.4
- Nr. 8 wird Nr. 7.
- 1.7
- Die bisherigen Nrn. 9 bis 12.1.2 werden die Nrn. 8 bis 11.1.2.
- 1.8
- Nr. 12.1.3 wird Nr. 11.1.3 und in Satz 2 wird die Angabe „12.1.2“ durch die Angabe „11.1.2“ ersetzt.
- 1.9
- Die bisherigen Nrn. 12.2 bis 14 werden die Nrn. 11.2 bis 13.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 17. Dezember 2020 in Kraft.
Dr. Markus Gruber Ministerialdirektor |
Dr. Winfried Brechmann Ministerialdirektor |