1132-W
Änderung der Richtlinien zur Vergabe des
Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
des Innern, für Sport und Integration,
der Justiz,
der Finanzen und für Heimat,
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
für Familie, Arbeit und Soziales
sowie für Gesundheit und Pflege
vom 9. Dezember 2020, Az. 36e-4647/83/1
- 1.
- Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 (AllMBl. S. 312), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. April 2019 (BayMBl. Nr. 167) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift werden die Wörter „für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, des Innern, der Finanzen sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ durch die Wörter „für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, des Innern, für Sport und Integration, der Justiz, der Finanzen und für Heimat, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Familie Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit und Pflege“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 3.3 Abs. 1 werden die Wörter „der Bayerischen Landesärztekammer und der Bayerischen Landeszahnärztekammer“ durch die Wörter „der Bayerischen Landesärztekammer, der Bayerischen Landeszahnärztekammer und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“ ersetzt.
- 1.3
- Folgende Nr. 3.5 wird neu eingefügt:
- „3.5
- Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat im Verfahren zum Meisterbonus bei allen beteiligten staatlichen Stellen und juristischen Personen ein umfassendes Prüfungsrecht.“
„– für Gesundheit und Pflege der Bayerischen Landesärztekammer, der Bayerischen Landeszahnärztekammer und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“.
- 1.5
- Die Nr. 7 wird wie folgt gefasst:
„Diese Richtlinien treten am 1. September 2013 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.“
- 1.6
- Die Anlage wird wie folgt geändert:
- 1.6.1
- Die Nr. 1.2 wird wie folgt geändert:
- 1.6.1.1
- Im Unterabschnitt „Fachwirt/Fachwirtin“ wird nach dem Spiegelstrich „Fachwirt/in für Vertrieb im Einzelhandel (Gepr.)“ folgender Spiegelstrich eingefügt:
„– Fachwirt/in im E-Commerce (Gepr.)“.
- 1.6.1.2
- Im Unterabschnitt „Industriemeister/Industriemeisterin“ wird in den Spiegelstrichen „Industriemeister/in Papiererzeugung“, „Industriemeister/in Pharmazie“, „Industriemeister/in Schuhfertigung“ und „Industriemeister/in Süßwaren“ am Ende jeweils die Angabe „(Gepr.)“ eingefügt.
- 1.6.1.3
- Der Unterabschnitt „Fachmeister/Fachmeisterin“ wird wie folgt geändert:
- 1.6.1.3.1
- In dem Spiegelstrich „Tierpflegermeister/in“ wird am Ende die Angabe „(Gepr.)“ eingefügt.
- 1.6.1.3.2
- Der Spiegelstrich „Sägewerksmeister/in“ wird gestrichen.
- 1.6.1.4
- Der Unterabschnitt „Sonstige Fortbildungsprüfungen“ wird wie folgt geändert:
- 1.6.1.4.1
- In dem Spiegelstrich „Übersetzer/in“ wird am Ende die Angabe „(Gepr.)“ eingefügt.
- 1.6.1.4.2
- Der Spiegelstrich „Gepr. Übersetzer/in und gepr. Dolmetscher/in“ wird gestrichen.
- 1.6.2
- Der Nr. 6. wird folgender Spiegelstrich angefügt:
„– AOK Betriebswirt/in nach der FPO AOK-Betriebswirt Bayern vom 22. Mai 2020, in Kraft getreten am 1. Juni 2020“.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration |
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin |
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatsministerium der Justiz |
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat |
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor |
Harald Hübner
Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales |
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor |
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege |
|
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor |