97-B
Änderung der Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 2. Dezember 2020, Az. 62-3524.5-1-1
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten vom 8. Februar 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 162), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 15 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor