Sondermaßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses an beruflichen Schulen
zum Schuljahr 2021/2022; Zulassung von Masterabsolventen der Hochschulen
für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) der Fachrichtungen
Elektrotechnik und Bautechnik zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an
beruflichen Schulen zum September 2021
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 2. Dezember 2020, Az. VI.2-BS9008-7a.76 800
Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik sowie Bautechnik werden zu dem am 14. September 2021 beginnenden Vorbereitungsdienst auch besonders gut qualifizierte Masterabsolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) der Fachrichtungen Elektrotechnik, Bautechnik oder verwandten Studiengängen zugelassen. Zulassungsvoraussetzung ist eine gute Abschlussnote im Masterzeugnis und eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung. Bevorzugt werden bei ansonsten vergleichbaren Qualifikationen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), welche die Masterprüfung nach 2015 abgelegt haben. Diplomingenieurinnen und Diplomingenieure der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) können nicht zur Maßnahme zugelassen werden.
Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Freitag 15. Januar 2021 an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VI.2, 80327 München zu richten.
Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine einfache Kopie des Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis – jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records, Nachweise über die Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie ein tabellarischer Lebenslauf (Formblatt) beizulegen.
Informationsveranstaltungen zur Sondermaßnahme finden im Dezember 2020 statt. Weitere Informationen können unter dem Link www.studien-seminar.de eingesehen werden. Reisekosten, die durch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung entstehen, können nicht erstattet werden.
Weitere Informationen über die Sondermaßnahme finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter: www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/quereinstieg.html.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) erfolgt nach den in der Masterprüfung erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen. Die Bewerbungsgespräche werden von Mitte Januar bis Mitte März 2021 durchgeführt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß Art. 22 Abs. 6 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen vom Bayerischen Landespersonalausschuss festzustellen.
Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen.
Die für die Sondermaßnahme ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden über weitere Details rechtzeitig informiert.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 1