Berichtigung
Die Bekanntmachungen zur Änderung der Bekanntmachung über die Zuordnung von im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ausgeübten Funktionen zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnung vom 5. Mai 2017 (KWMBl. S. 158) und vom 21. Oktober 2019 (BayMBl. Nr. 464) werden wie folgt berichtigt:
- 1.
- Nr. 1.2.2 der Bekanntmachung vom 5. Mai 2017 (KWMBl. S. 158) wird wie folgt gefasst:
- „1.2.2
- Die bisherigen Buchst. d) bis h) werden Buchst. b) bis f).“
- 2.
- Nr. 1.2.3 der Bekanntmachung vom 21. Oktober 2019 (BayMBl. Nr. 464) wird wie folgt gefasst:
- „1.2.3
- Nr. 6 wird wie folgt geändert:
- 1.2.3.1
- In Buchst. d) werden in der linken Spalte die Wörter „medienpädagogisch-informationstechnischer Berater oder als medienpädagogisch-informationstechnische Beraterin an“ durch die Wörter „Berater digitale Bildung oder Beraterin digitale Bildung im Bereich der“ ersetzt und nach dem Wort „Mittelschulen“ werden die Wörter „bei den Schulämtern“ eingefügt.
- 1.2.3.2
- In der linken Spalte wird nach Buchst. d) folgender neuer Buchst. e) eingefügt:
„e) als Berater digitale Bildung oder als Beraterin digitale Bildung im Bereich der Grund- und Mittelschulen bei den Regierungen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14“
- 1.2.3.3
- Die Buchst. e) und f) werden die Buchst. f) und g).
- 1.2.3.4
- Im neuen Buchst. g) werden in der linken Spalte vor den Wörtern „an einer staatlichen“ die Wörter „als Schulpsychologe oder Schulpsychologin oder als Beratungslehrkraft“ eingefügt.“
München, den 2. Dezember 2020
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus