7071-W
Änderung der Richtlinien für die Unterstützung der von der
Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2)
geschädigten Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe
(„Soforthilfe Corona“)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 22. Dezember 2020, Az. 37-3560/38/2
- 1. Die Richtlinien für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe („Soforthilfe Corona“) vom 17. März 2020 (BayMBl. Nr. 156), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 26. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 300), werden wie folgt geändert:
In Nr. 12 wird die Angabe „31. Dezember 2020“ durch „30. Juni 2021“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin