Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 85 vom 26.02.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2021

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 6. Februar 2020, Az. III.3-BS7176.0/6/9

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt die Qualifikationsprüfung 2021 nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II) vom 15. Juli 2011 (GVBl. S. 387), die zuletzt durch § 5 Abs. 12 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, für diejenigen Förderlehreranwärter durch, die im September 2019 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 LlbG und hat Wettbewerbscharakter.

1.
Zur Prüfung werden gemäß § 10 (ZAPO/FöL II) die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) zugelassen,
a)
für die die Prüfung nach § 9 Abs. 2 (ZAPO/FöL II) ausgeschrieben wurde,
b)
die aufgrund einer Verlängerung ihres Vorbereitungsdienstes dieser Prüfung zugewiesen sind,
c)
die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens (§ 6 Abs. 1 ZAPO/FöL II) in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind,
d)
die auf Antrag sich dieser Prüfung zur Notenverbesserung (§ 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II) unterziehen wollen.
2.
Die Meldungen zur Prüfung zur Notenverbesserung nach § 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II sind innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses an das Prüfungsamt bei der zuständigen Regierung zu richten (siehe oben Nr. 1d).
3.
Der schulpraktische Teil der Prüfung findet im Zeitraum vom 25. Januar 2021 bis 21. Mai 2021 statt.

Die mündliche Prüfung findet im Zeitraum vom 25. Mai 2021 bis 28. Mai 2021 statt.

4.
Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 29. März 2021 statt.
5.
Für die Prüfungsteilnehmer 2021, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 30. Juli 2021 festgelegt.

Herbert Püls

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 9