630-F
Änderung
der Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Freistaates Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 11. Februar 2020, Az. 11-H 1007-1/7
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Freistaates Bayern (VV-BayHS) vom 2. März 2016 (FMBl. S. 39, ber. S. 146), die durch Bekanntmachung vom 2. Januar 2017 (FMBl. S. 38, 62) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die Angabe zu Nr. 2.2 wird wie folgt gefasst:
- „2.2
- Zuordnungshinweise; Schwerpunktprinzip“
- 1.2
- Die Angabe zu Nr. 4.2 wird wie folgt gefasst:
- „4.2
- Zuordnungshinweise; Schwerpunktprinzip“
- 2.
- Nr. 2.1 wird wie folgt geändert:
- 2.1
- Satz 3 wird aufgehoben.
- 2.2
- Die Sätze 4 und 5 werden die Sätze 3 und 4.
- 3.
- Nr. 2.2 wird wie folgt geändert:
- 3.1
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
- „Zuordnungshinweise; Schwerpunktprinzip“.
- 3.2
- Folgende Sätze 1 bis 3 werden eingefügt:
- „1Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten verbindlich erläutert. 2Die Zuordnungshinweise enthalten auch Abgrenzungen zu und Verweise auf andere Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen. 3Sie sind nicht abschließend, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.“
- 3.3
- Der bisherige Wortlaut wird Satz 4.
- 4.
- Nr. 2.3.1 wird wie folgt geändert:
- 4.1
- In der Überschrift wird das Wort „Übertragungsleistungen,“ gestrichen.
- 4.2
- Die Sätze 1 und 2 werden aufgehoben.
- 4.3
- Die bisherigen Sätze 3 bis 5 werden die Sätze 1 bis 3.
- 4.4
- Es wird folgender Satz 4 angefügt:
- „4Keine Zuweisungen und Zuschüsse sind Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.“
- 5.
- Nr. 2.3.2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- 5.1
- Nr. 2 wird gestrichen.
- 5.2
- Die bisherige Nr. 3 wird Nr. 2 und im Klammerzusatz wird die Angabe „vgl.“ durch das Wort „siehe“ ersetzt.
- 5.3
- Es wird folgende neue Nr. 3 eingefügt:
- „3.
- die Sondervermögen der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherungsträger, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung siehe Nr. 2.3.3),“
- 6.
- Nr. 2.3.3 wird wie folgt geändert:
- 6.1
- In Satz 7 Spiegelstrich 4 werden die Wörter „am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital)“ durch die Wörter „des Nennkapitals (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts“ ersetzt.
- 6.2
- Satz 8 wird wie folgt geändert:
- 6.2.1
- In Spiegelstrich 2 werden die Wörter „am Nennkapital (Grund- und Stammkapital)“ durch die Wörter „des Nennkapitals (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts“ ersetzt.
- 6.2.2
- In Spiegelstrich 3 werden die Wörter „ , des Gesellschaftsvertrags o. ä.“ durch die Wörter „oder ähnlichem“ ersetzt.
- 7.
- Der Nr. 2.3.4 Satz 2 Spiegelstrich 1 wird ein Komma angefügt.
- 8.
- In Nr. 2.3.5.2 wird nach den Wörtern „baufachlichen Bestimmungen“ ein Komma eingefügt.
- 9.
- Nr. 4.1 Satz 5 wird aufgehoben.
- 10.
- Nr. 4.2 wird wie folgt geändert:
- 10.1
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
- „Zuordnungshinweise; Schwerpunktprinzip“.
- 10.2
- Folgende Sätze 1 bis 3 werden eingefügt:
- „1Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert. 2Die Zuordnungshinweise enthalten auch Abgrenzungen zu und Verweise auf andere Hauptfunktionen, Oberfunktionen und Funktionen. 3Sie sind nicht abschließend, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.“
- 10.3
- Der bisherige Wortlaut wird Satz 4.
- 11.
- Die Anlage 2 (Gruppierungsplan (GPl) mit Zuordnungshinweisen) erhält die aus dem Anhang 1 zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
- 12.
- Die Anlage 3 (Verzeichnis der Festtitel und Standarderläuterungen) wird wie folgt geändert:
- 12.1
- In der Angabe zu 129 05 wird nach dem Wort „Energieeinspeisevergütungen“ der Wortlaut aufgehoben.
- 12.2
- Der Wortlaut „235 12 Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen)“ wird aufgehoben.
- 12.3
- Der Wortlaut „428 12 Entgelte für sonstige Hilfsleistungen durch Arbeitnehmer (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) Standarderläuterung: wie Festtitel 428 1.“ wird aufgehoben.
- 12.4
- Nach der Angabe zu 534 99 wird folgender Wortlaut eingefügt:
- „546 45
- Umsatzsteuer
- Erstattungen dürfen von der Ausgabe abgesetzt werden.
- Standarderläuterung:
- Veranschlagt ist die aufgrund eigener umsatzsteuerpflichtiger Betätigung an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer.“
- 12.5
- In der Angabe zu 701 99 (Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) wird im Wortlaut die Angabe „1.000.000 €“ durch die Angabe „3.000.000 €“ ersetzt.
- 12.6
- In der Angabe zu 702 0. (Grundlegende Erneuerung und Sanierung von Kanal-, Schachtbau- und Abwasseranlagen) wird im Wortlaut die Angabe „1.000.000 €“ durch die Angabe „3.000.000 €“ ersetzt.
- 13.
- Die Anlage 4 (Funktionenplan (FPl) mit Zuordnungshinweisen) erhält die aus dem Anhang 2 zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2020 in Kraft.
Harald Hübner
Ministerialdirektor
Anhang 1
Anlage 2
Gruppierungsplan (GPl) mit Zuordnungshinweisen
0 |
Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel |
Hauptgruppe 0 |
01 |
Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage |
Obergruppe 01 |
011 |
Lohnsteuer |
Gruppe 011 |
012 |
Veranlagte Einkommensteuer |
Gruppe 012 |
013 |
Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) |
Gruppe 013 |
014 |
Körperschaftsteuer |
Gruppe 014 |
015 |
Umsatzsteuer |
Gruppe 015 |
016 |
Einfuhrumsatzsteuer |
Gruppe 016 |
017 |
Gewerbesteuerumlage |
Gruppe 017 |
018 |
Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge |
Gruppe 018 |
02 |
EU-Eigenmittel (nur Bund) |
Obergruppe 02 |
03/04 |
Bundessteuern (nur Bund) |
Obergruppen 03/04 |
05/06 |
Landessteuern |
Obergruppen 05/06 |
051 |
Vermögensteuer |
Gruppe 051 |
052 |
Erbschaftsteuer |
Gruppe 052 |
053 |
Grunderwerbsteuer |
Gruppe 053 |
055 |
Totalisatorsteuer |
Gruppe 055 |
056 |
Andere Rennwettsteuern |
Gruppe 056 |
057 |
Lotteriesteuer |
Gruppe 057 |
058 |
Sportwettensteuer |
Gruppe 058 |
059 |
Feuerschutzsteuer |
Gruppe 059 |
061 |
Biersteuer |
Gruppe 061 |
069 |
Sonstige Landessteuern |
Gruppe 069 |
07/08 |
Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten) |
Obergruppen 07/08 |
09 |
Steuerähnliche Abgaben |
Obergruppe 09 |
092 |
Münzeinnahmen (nur Bund) |
Gruppe 092 |
093 |
Abgaben von Spielbanken |
Gruppe 093 |
099 |
Sonstige steuerähnliche Abgaben |
Gruppe 099 |
1 |
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen |
Hauptgruppe 1 |
11 |
Verwaltungseinnahmen |
Obergruppe 11 |
111 |
Gebühren, sonstige Entgelte Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen und so weiter für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind, soweit nicht Gruppe 112 Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme von Anstalten und Einrichtungen Beiträge im Sinne des Abgabenrechts, soweit nicht Gruppe 341 Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) |
Gruppe 111 |
112 |
Geldstrafen, Geldbußen und Zwangsgelder (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten) Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder, Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder einschließlich damit zusammenhängender Prozesskosten und so weiter |
Gruppe 112 |
119 |
Sonstige Verwaltungseinnahmen Einnahmen aus Veröffentlichungen, Verkauf und Vertrieb amtlicher Drucksachen, Ausschreibungsunterlagen und so weiter Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden Stundungs- und Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist) Einnahmen aus Aufträgen Dritter Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern Einnahmen aus Fundsachen Einnahmen aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen, soweit nicht aus wirtschaftlicher Tätigkeit (siehe Gruppe 125) Einnahmen aus dem Verfall von Kautionen Einnahmen aus Regressen Vertragsstrafen, soweit nicht bei der Hauptforderung Einnahmen aus Erbschaften, Anfall eines Vereinsvermögens (§ 46 BGB) und Stiftungsvermögens (§ 88 BGB) Haftungsentschädigungen Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge und so weiter Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Beschäftigten, Honorarabgaben Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können |
Gruppe 119 |
12 |
Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen |
Obergruppe 12 |
121 |
Einnahmen aus Gewinnen von Unternehmen und Beteiligungen Ablieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar
Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen. |
Gruppe 121 |
122 |
Konzessionsabgaben Vertragsmäßige Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum, wie zum Beispiel
Abgaben von Lotterieveranstaltern sowie Wettunternehmen |
Gruppe 122 |
123 |
Einnahmen aus staatlichen Glücksspielen Gewinnablieferungen/Reinerträge aus den staatlichen Wetten und Lotterien |
Gruppe 123 |
124 |
Mieten und Pachten Einnahmen aus der Überlassung von Vermögensgegenständen zur Nutzung, wie zum Beispiel Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten und Einnahmen aus Lizenzen, soweit nicht Gruppe 126 |
Gruppe 124 |
125 |
Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit Einnahmen aus zum Beispiel
|
Gruppe 125 |
126 |
Einnahmen aus der Bereitstellung natürlicher Ressourcen Einnahmen aus der Verwertung (nicht Erteilung, siehe Gruppe 122) des Nutzungsrechts an den nachstehend abschließend genannten natürlichen Ressourcen
|
Gruppe 126 |
129 |
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 126 nicht zugeordnet werden können |
Gruppe 129 |
13 |
Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen und Beteiligungen, aus Kapitalrückzahlungen und dergleichen |
Obergruppe 13 |
131 |
Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppe 135 Einnahmen aus der Veräußerung von bebauten Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (zum Beispiel Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und diesbezüglichen beschränkt dinglichen Rechten |
Gruppe 131 |
132 |
Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen Soweit nicht bei Gruppen 119 und 125 |
Gruppe 132 |
133 |
Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen Einnahmen aus der Veräußerung von Forderungen Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilsrechten an Unternehmen, Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen |
Gruppe 133 |
134 |
Kapitalrückzahlungen |
Gruppe 134 |
135 |
Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken und diesbezüglichen beschränkt dinglichen Rechten |
Gruppe 135 |
14 |
Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus |
Obergruppe 14 |
141 |
Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland |
Gruppe 141 |
146 |
Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland |
Gruppe 146 |
15 |
Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Obergruppe 15 |
151 |
Zinseinnahmen vom Bund |
Gruppe 151 |
152 |
Zinseinnahmen von Ländern |
Gruppe 152 |
153 |
Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
Gruppe 153 |
154 |
Zinseinnahmen von Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Gruppe 154 |
156 |
Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
Gruppe 156 |
157 |
Zinseinnahmen von Zweckverbänden |
Gruppe 157 |
16 |
Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen |
Obergruppe 16 |
161 |
Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen |
Gruppe 161 |
162 |
Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland Zinsen von zum Beispiel Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen |
Gruppe 162 |
166 |
Zinseinnahmen aus dem Ausland |
Gruppe 166 |
17 |
Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Obergruppe 17 |
171 |
Darlehensrückflüsse vom Bund |
Gruppe 171 |
172 |
Darlehensrückflüsse von Ländern |
Gruppe 172 |
173 |
Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
Gruppe 173 |
174 |
Darlehensrückflüsse von Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Gruppe 174 |
176 |
Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
Gruppe 176 |
177 |
Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden |
Gruppe 177 |
18 |
Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen |
Obergruppe 18 |
181 |
Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen |
Gruppe 181 |
182 |
Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland Darlehensrückflüsse von zum Beispiel Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland |
Gruppe 182 |
186 |
Darlehensrückflüsse aus dem Ausland |
Gruppe 186 |
2 |
Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen siehe Nr. 2.3.1 Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vergleiche Hauptgruppe 3 |
Hauptgruppe 2 |
21 |
Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften |
Obergruppe 21 |
211 |
Allgemeine Zuweisungen vom Bund Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder |
Gruppe 211 |
212 |
Allgemeine Zuweisungen von Ländern Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs |
Gruppe 212 |
213 |
Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Landesumlagen |
Gruppe 213 |
214 |
Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Gruppe 214 |
216 |
Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
Gruppe 216 |
217 |
Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden |
Gruppe 217 |
22 |
Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen |
Obergruppe 22 |
221 |
Schuldendiensthilfen vom Bund |
Gruppe 221 |
222 |
Schuldendiensthilfen von Ländern |
Gruppe 222 |
223 |
Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
Gruppe 223 |
224 |
Schuldendiensthilfen von Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Gruppe 224 |
226 |
Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
Gruppe 226 |
227 |
Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden |
Gruppe 227 |
23 |
Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs |
Obergruppe 23 |
231 |
Sonstige Zuweisungen vom Bund Erstattung
|
Gruppe 231 |
232 |
Sonstige Zuweisungen von Ländern Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen |
Gruppe 232 |
233 |
Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
Gruppe 233 |
234 |
Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögensiehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Gruppe 234 |
235 |
Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
Gruppe 235 |
236 |
Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
Gruppe 236 |
237 |
Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden |
Gruppe 237 |
26 |
Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen Zu Schuldendiensthilfen siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22 |
Obergruppe 26 |
261 |
Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch
|
Gruppe 261 |
266 |
Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland, soweit nicht von der EU |
Gruppe 266 |
27 |
Zuschüsse von der EU |
Obergruppe 27 |
271 |
Erstattungen von der EU |
Gruppe 271 |
272 |
Sonstige Zuschüsse von der EU |
Gruppe 272 |
28 |
Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen |
Obergruppe 28 |
281 |
Sonstige Erstattungen aus dem Inland |
Gruppe 281 |
282 |
Sonstige Zuschüsse aus dem Inland Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden |
Gruppe 282 |
286 |
Sonstige Erstattungen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen |
Gruppe 286 |
287 |
Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland, soweit nicht von der EU Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen |
Gruppe 287 |
29 |
Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69 |
Obergruppe 29 |
291 |
Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen |
Gruppe 291 |
292 |
Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen |
Gruppe 292 |
293 |
Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen |
Gruppe 293 |
297 |
Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse |
Gruppe 297 |
298 |
Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse |
Gruppe 298 |
299 |
Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse |
Gruppe 299 |
3 |
Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Schuldenaufnahmen
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
Besondere Finanzierungseinnahmen sind
|
Hauptgruppe 3 |
31 |
Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit zur Aufgabenfinanzierung |
Obergruppe 31 |
311 |
Schuldenaufnahmen beim Bund |
Gruppe 311 |
312 |
Schuldenaufnahmen bei Ländern |
Gruppe 312 |
313 |
Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden |
Gruppe 313 |
314 |
Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Gruppe 314 |
317 |
Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden |
Gruppe 317 |
32 |
Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinn zu verstehen, das heißt ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen sowie auch bei den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten, soweit die Schuldenaufnahme der allgemeinen Haushaltsfinanzierung (sogenannte Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sogenannte Aufgabenfinanzierung, dann Obergruppe 31) dient. Spiegelbildlich dient die Kreditgewährung den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten in diesen Fällen der Geldanlage (zum Beispiel Kauf einer Staatsanleihe durch ein Sondervermögen). |
Obergruppe 32 |
321 |
Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS |
Gruppe 321 |
322 |
Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit |
Gruppe 322 |
325 |
Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt |
Gruppe 325 |
326 |
Schuldenaufnahmen im Ausland |
Gruppe 326 |
33 |
Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Obergruppe 33 |
331 |
Zuweisungen für Investitionen vom Bund |
Gruppe 331 |
332 |
Zuweisungen für Investitionen von Ländern |
Gruppe 332 |
333 |
Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
Gruppe 333 |
334 |
Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Gruppe 334 |
336 |
Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
Gruppe 336 |
337 |
Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden |
Gruppe 337 |
34 |
Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen |
Obergruppe 34 |
341 |
Beiträge Beiträge Dritter (sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine und dergleichen, private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte) zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, zum Beispiel Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten und Ähnliches |
Gruppe 341 |
342 |
Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland |
Gruppe 342 |
346 |
Zuschüsse für Investitionen von der EU |
Gruppe 346 |
347 |
Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU |
Gruppe 347 |
35 |
Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken Allgemeine und zweckgebundene, das heißt für Einzelzwecke gebildete Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände/-bestandteile mit besonderen Zweckbestimmungen |
Obergruppe 35 |
352 |
Entnahmen aus Betriebsmittelrücklage |
Gruppe 352 |
355 |
Entnahmen aus Konjunkturausgleichsrücklage |
Gruppe 355 |
356 |
Entnahmen aus Fonds und Stöcken |
Gruppe 356 |
359 |
Entnahmen aus sonstigen Rücklagen |
Gruppe 359 |
36 |
Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre Nachweis der Übertragung von Überschüssen |
Obergruppe 36 |
37 |
Globale Mehr- und Mindereinnahmen |
Obergruppe 37 |
371 |
Globale Mehreinnahmen Einnahmen, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach dem Entstehungsgrund auf die anderen Einnahmearten aufgeteilt werden können |
Gruppe 371 |
372 |
Globale Mindereinnahmen Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushaltsplans die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden |
Gruppe 372 |
38 |
Haushaltstechnische Verrechnungen |
Obergruppe 38 |
381 |
Verrechnungen zwischen Kapiteln Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (zum Beispiel Versorgungsausgaben) Die Einnahmen der Gruppe 381 müssen den Ausgaben der Gruppe 981 entsprechen |
Gruppe 381 |
382 |
Durchlaufende Posten Durchlaufende Posten sind Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist oder bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt (zum Beispiel Durchlaufspenden) |
Gruppe 382 |
389 |
Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen |
Gruppe 389 |
4 |
Personalausgaben Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, zum Beispiel planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und so weiter, sowie Versorgungsbezüge für diese Personen Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Leistungen aufgrund von Werkverträgen oder vergleichbaren Vertragsformen, zum Beispiel Honorare an Sachverständige |
Hauptgruppe 4 |
41 |
Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige |
Obergruppe 41 |
411 |
Aufwendungen für Abgeordnete Ausgaben für Aufwendungen der Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten und Mitglieder des Landtages zum Beispiel
|
Gruppe 411 |
412 |
Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, zum Beispiel
|
Gruppe 412 |
42 |
Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen |
Obergruppe 42 |
421 |
Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen, der Minister, der Staatssekretärinnen, der Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger |
Gruppe 421 |
422 |
Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter Grundgehalt Familienzuschlag Zuschüsse zum Grundgehalt Altersteilzeitzuschlag Zulagen Vergütungen, zum Beispiel für Mehrarbeit und Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen Anwärterbezüge Vermögenswirksame Leistungen Sonderzuwendungen/-zahlungen Aufwandsentschädigungen Abfindungen und Übergangsgelder Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen) Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter Schulbeihilfen Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen und Ähnliches |
Gruppe 422 |
427 |
Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige Entgelt für Stellvertretung und Aushilfe Vergütungen an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre Vergütungen nach Heuertarifen Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Beschäftigte der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppe 526 Vergütungen für Gastprofessuren, Lehraufträge und Vorträge Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer Vergütungen für Austauschlehrerinnen und Austauschlehrer Vergütungen für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer |
Gruppe 427 |
428 |
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Tarifliche, übertarifliche und außertarifliche Entgelte Aufstockungsbeträge/-leistungen nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit Vermögenswirksame Leistungen Sozialversicherungsbeiträge, -zuschüsse sowie -zulagen des Arbeitgebers Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder zur zusätzlichen/betrieblichen Altersversorgung (zuzüglich pauschaler Lohnsteuer) Abfindungen Aufwandsentschädigungen Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden Leistungsentgelte, -prämien und -zulagen Strukturausgleiche Persönliche Zulagen Zeitzuschläge und Schichtzulagen Erschwerniszuschläge Sonderzuwendungen/-zahlungen Jubiläumsgelder Schulbeihilfen |
Gruppe 428 |
429 |
Nicht aufteilbare Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen Zusammenfassung von Bezügen, Entgelten und Nebenleistungen, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können |
Gruppe 429 |
43 |
Versorgungsbezüge und dergleichen |
Obergruppe 43 |
431 |
Versorgungsbezüge der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Ministerinnen, der Minister, der Staatssekretärinnen, der Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger |
Gruppe 431 |
432 |
Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter Wartegelder, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge, Emeritierungsbezüge, Unterhaltsbeiträge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach dem Beamtenrecht Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld |
Gruppe 432 |
437 |
Versorgungsbezüge nach G 131 |
Gruppe 437 |
438 |
Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung nach dem Zusatzversorgungsrecht Widerrufliche Renten an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |
Gruppe 438 |
439 |
Sonstige Versorgungsbezüge und dergleichen Alle Versorgungsleistungen, die nicht den Gruppen 431 bis 438 zugeordnet werden können |
Gruppe 439 |
44 |
Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dergleichen |
Obergruppe 44 |
441 |
Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen |
Gruppe 441 |
443 |
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen Unfallfürsorge Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene Ergänzende Fürsorgeleistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen Heilfürsorge Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V |
Gruppe 443 |
446 |
Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dergleichen Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen im Bereich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger |
Gruppe 446 |
45 |
Sonstige personalbezogene Ausgaben |
Obergruppe 45 |
452 |
Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger, soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich |
Gruppe 452 |
453 |
Trennungsgeld oder -entschädigung, Umzugskostenvergütungen Trennungsgeld/-entschädigung bei Versetzungen und Abordnungen Mietbeiträge an Beschäftigte mit Anspruch auf Trennungsgeld/-entschädigung Umzugskostenvergütungen |
Gruppe 453 |
459 |
Sonstige personalbezogene Ausgaben Vergütungen für Mehrleistungen, zum Beispiel im Abfertigungsdienst Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), zum Beispiel für Erprobungs-, Versuchs- und Vermessungsflüge Verlustentschädigung Vergütung für Arbeitnehmererfindungen Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens/Ideenwettbewerb und für besondere Leistungen Zuschüsse zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen |
Gruppe 459 |
46 |
Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben |
Obergruppe 46 |
461 |
Globale Mehrausgaben für Personalausgaben Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können |
Gruppe 461 |
462 |
Globale Minderausgaben für Personalausgaben |
Gruppe 462 |
5 |
Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen und so weiter, Ausgaben für den Schuldendienst Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 8 |
Hauptgruppe 5 |
51 bis 54 |
Sächliche Verwaltungsausgaben |
Obergruppen |
511 |
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschließlich Verbrauchsgegenstände Fahrgelder, soweit nicht für Dienstreisen sowie Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (siehe Gruppen 525 und 527) Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung; im Zusammenhang mit Beschaffungen sind die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungen zuzuordnen Druckerzeugnisse auch in digitaler Form, Druck- und Buchbinderarbeiten, soweit nicht für Museen und Bibliotheken sowie für Zwecke der Aus- und Fortbildung (siehe Gruppen 523 und 525) Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise Entgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen, Rundfunkbeiträge Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren
Unterhaltung (einschließlich Wartung) von beweglichen Sachen (Haltung von Fahrzeugen siehe Gruppe 514) Die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen |
Gruppe 511 |
514 |
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden. Hierzu gehören insbesondere:
Haltung von Fahrzeugen und dergleichen: Kraftstoffe (auch Strom für Elektrofahrzeuge1), Schmierstoffe, Instandsetzungen, Nachrüstungen, Kraftfahrzeugsteuer Haltung von Fahrrädern Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich Zuschüsse)
|
Gruppe 514 |
516 |
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten |
Gruppe 516 |
517 |
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Grundstücke, Gebäude und Räume Ausgaben für Energie (Heizung, Strom, Gas), Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen Ausgaben für Versicherungen, Steuern und Abgaben Ausgaben für Bewachung |
Gruppe 517 |
518 |
Mieten und Pachten Ausgaben für die Nutzung von Vermögensgegenständen, wie zum Beispiel Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten, Lizenzgebühren Ausgaben nach Ausübung einer Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen nicht bei Gruppe 518, sondern bei den für dem Erwerb maßgeblichen Gruppen der Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen |
Gruppe 518 |
519 |
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Laufende Unterhaltung der verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschließlich des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben Ersatz und Ergänzung des Zubehörs bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppen 7 und 8 |
Gruppe 519 |
521 |
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Grünanlagen, Wäldern, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen und so weiter innerhalb von Liegenschaften bei Gruppe 519) Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall siehe Hauptgruppen 7 und 8 Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisen Ausgaben für Schneeräumen und Streuen, soweit nicht Gruppe 517 |
Gruppe 521 |
523 |
Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812 Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken |
Gruppe 523 |
525 |
Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel Ausgaben für die Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (einschließlich Sprachausbildung), zum Beispiel Ausbildungs-, Fortbildungs- und Schulungslehrgänge für Verwaltungsangehörige, Arbeitsgemeinschaften und Einführungskurse, Ausgaben für Reisen, Fahrgelder und dergleichen sowie Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen; Reisekostenvergütungen für Ausbildungsreisen sind dagegen bei Gruppe 527 nachzuweisen Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Verwaltungsangehörige Honorare für Lehrkräfte Lehr- und Lernmittel, zum Beispiel
|
Gruppe 525 |
526 |
Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben Ausgaben für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Ausgaben für Reisen Preise bei Gutachterwettbewerben Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattung barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dergleichen Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (zum Beispiel Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82). |
Gruppe 526 |
527 |
Dienstreisen |
Gruppe 527 |
529 |
Verfügungsmittel Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen |
Gruppe 529 |
531 |
Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Inserate |
Gruppe 531 |
532 bis 546 |
Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht eindeutig den Gruppen 511 bis 529 zuzuordnen sind, wie zum Beispiel
Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zutreffenden Titel nicht möglich ist |
Gruppen |
547 |
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können |
Gruppe 547 |
548 |
Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können |
Gruppe 548 |
549 |
Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben |
Gruppe 549 |
56 |
Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse Zu Obergruppen 56 und 57:
|
Obergruppe 56 |
561 |
Zinsausgaben an Bund |
Gruppe 561 |
562 |
Zinsausgaben an Länder |
Gruppe 562 |
563 |
Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände |
Gruppe 563 |
564 |
Zinsausgaben an Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Gruppe 564 |
567 |
Zinsausgaben an Zweckverbände |
Gruppe 567 |
57 |
Zinsausgaben an Kreditmarkt Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56 |
Obergruppe 57 |
571 |
Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS |
Gruppe 571 |
572 |
Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
Gruppe 572 |
575 |
Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt |
Gruppe 575 |
576 |
Zinsausgaben an Ausland |
Gruppe 576 |
58 |
Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten, die der Aufgabenfinanzierung dienten, siehe Obergruppe 31 |
Obergruppe 58 |
581 |
Tilgungsausgaben an Bund |
Gruppe 581 |
582 |
Tilgungsausgaben an Länder |
Gruppe 582 |
583 |
Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände |
Gruppe 583 |
584 |
Tilgungsausgaben an Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Gruppe 584 |
587 |
Tilgungsausgaben an Zweckverbände |
Gruppe 587 |
59 |
Tilgungsausgaben an Kreditmarkt Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten Zum Kreditmarkt zählen auch die in der Obergruppe 58 genannten Einheiten, soweit ein Kredit getilgt wird, der der allgemeinen Haushaltsfinanzierung galt (sogenannte Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sogenannte Aufgabenfinanzierung), siehe Obergruppe 32. |
Obergruppe 59 |
591 |
Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS |
Gruppe 591 |
592 |
Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
Gruppe 592 |
595 |
Tilgungsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt hier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen |
Gruppe 595 |
596 |
Tilgungsausgaben an Ausland |
Gruppe 596 |
6 |
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 2 |
Hauptgruppe 6 |
61 |
Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 21 |
Obergruppe 61 |
611 |
Allgemeine Zuweisungen an Bund |
Gruppe 611 |
612 |
Allgemeine Zuweisungen an Länder Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs |
Gruppe 612 |
613 |
Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände Allgemeine Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs Familienleistungsausgleich |
Gruppe 613 |
614 |
Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Gruppe 614 |
616 |
Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
Gruppe 616 |
617 |
Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände |
Gruppe 617 |
62 |
Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22 |
Obergruppe 62 |
621 |
Schuldendiensthilfen an Bund |
Gruppe 621 |
622 |
Schuldendiensthilfen an Länder |
Gruppe 622 |
623 |
Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände |
Gruppe 623 |
624 |
Schuldendiensthilfen an Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögensiehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Gruppe 624 |
626 |
Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
Gruppe 626 |
627 |
Schuldendiensthilfen an Zweckverbände |
Gruppe 627 |
63 |
Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 23 |
Obergruppe 63 |
631 |
Sonstige Zuweisungen an Bund Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft Abführung der Bergmannsprämie Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen) Erstattung von Versorgungsbezügen |
Gruppe 631 |
632 |
Sonstige Zuweisungen an Länder Erstattungen für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen |
Gruppe 632 |
633 |
Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände Zuweisungen
Erstattung von Ausgaben
|
Gruppe 633 |
634 |
Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Gruppe 634 |
636 |
Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte Verwaltungskostenerstattung
|
Gruppe 636 |
637 |
Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände |
Gruppe 637 |
66 |
Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22 |
Obergruppe 66 |
661 |
Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS |
Gruppe 661 |
662 |
Schuldendiensthilfen an private Unternehmen |
Gruppe 662 |
663 |
Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland |
Gruppe 663 |
664 |
Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS |
Gruppe 664 |
666 |
Schuldendiensthilfen an Ausland |
Gruppe 666 |
67 |
Erstattungen an sonstige Bereiche |
Obergruppe 67 |
671 |
Erstattungen an Inland Erstattungen von Darlehensausfällen gemäß BAföG an die Kreditanstalt für Wiederaufbau |
Gruppe 671 |
676 |
Erstattungen an Ausland |
Gruppe 676 |
68 |
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche |
Obergruppe 68 |
681 |
Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen Sozial- und Jugendhilfeleistungen, wie zum Beispiel Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. Hierzu zählen nicht Leistungen an Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie zum Beispiel vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängerinnen und Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (siehe Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen) Arbeitslosengeld II Unfallrenten Wohngeld, Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden) Wiedergutmachungsleistungen Ehrengaben, Ehrensold Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen Arbeitsentlohnungen/-entgelte und sonstige Zahlungen an Gefangene in Justizvollzugsanstalten |
Gruppe 681 |
682 |
Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen, soweit nicht Gruppe 661 Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschließlich Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen, wie zum Beispiel
Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung oder |
Gruppe 682 |
683 |
Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen, soweit nicht Gruppe 662 Siehe Erläuterungen zu Gruppe 682 Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft Frachtbeihilfen Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft |
Gruppe 683 |
684 |
Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen) Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
Hierzu gehören unter anderem
(öffentliche Einrichtungen siehe Gruppe 685; zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS) |
Gruppe 684 |
685 |
Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vergleiche Nr. 2.3.3 |
Gruppe 685 |
686 |
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (siehe Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 2.3.3 VV-BayHS) Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem einzelnen Unternehmen zukommt (wie zum Beispiel Messen und Ausstellungen). Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie zum Beispiel Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen). |
Gruppe 686 |
687 |
Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland Beiträge und sonstige Zuschüsse an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, zum Beispiel
Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten, zum Beispiel
Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln im Ausland Devisenausgleichszahlungen |
Gruppe 687 |
689 |
Sonstige Ausgaben an die EU Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht |
Gruppe 689 |
69 |
Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die – ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen – für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinn ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe oder Einnahme betrachtet. Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (siehe Obergruppen 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (siehe Obergruppen 88, 89) zu erhöhen. Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die
|
Obergruppe 69 |
691 |
Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen |
Gruppe 691 |
692 |
Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen |
Gruppe 692 |
693 |
Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen |
Gruppe 693 |
697 |
Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse |
Gruppe 697 |
698 |
Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse |
Gruppe 698 |
699 |
Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse |
Gruppe 699 |
7 |
Baumaßnahmen Eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt oder aus dem Grundstock zu leisten Baumaßnahmen des Hochbaues Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens Baumaßnahmen des Wasserwesens Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens Baumaßnahmen des Straßenbauwesens Baumaßnahmen des Stadtbauwesens Baumaßnahmen der Landespflege Eingeschlossen sind zum Beispiel
|
Hauptgruppe 7 |
70 bis 74 |
Staatlicher Hochbau Zu den Obergruppen 71 bis 77: Jede Baumaßnahme erhält eine fünfstellige Titelnummer. Die Unterscheidung der einzelnen Baumaßnahmen erfolgt in der 4. Stelle; eine eventuell erforderliche Aufteilung einer Baumaßnahme in Bauabschnitte erfolgt in der 5. Stelle der Titelnummer, zum Beispiel: 710 01 Neubau Dienstgebäude A 710 11 Umbau Institutsgebäude B 710 21 Erweiterungsbau Ämtergebäude C Bauabschnitt I 710 22 Erweiterungsbau Ämtergebäude C Bauabschnitt II 710 31 Neubau Dienstgebäude D bis 710 69 anschließend 711 01 711 11 |
Obergruppen |
701 |
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Hochbaumaßnahmen mit Gesamtkosten bis zu 3 000 000 Euro. |
Gruppe 701 |
702 |
Grundlegende Erneuerung und Sanierung von Kanal-, Schachtbau- und Abwasseranlagen |
Gruppe 702 |
710 bis 749 |
Staatlicher Hochbau mit Gesamtkosten von mehr als 3 000 000 Euro je Maßnahme Die Festlegung der Gruppen in der 3. Stelle erfolgt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Staatsministerium. |
Gruppen |
75 bis 77 |
Staatlicher Straßen- und Brückenbau Siehe Erläuterungen zu Obergruppen 70 bis 74 |
Obergruppen |
750 bis 779 |
Staatlicher Straßen- und Brückenbau |
Gruppen |
78 |
Staatlicher Wasserbau |
Obergruppe 78 |
780 bis 789 |
Staatlicher Wasserbau |
Gruppen |
79 |
Sonstige Baumaßnahmen |
Obergruppe 79 |
790 bis 799 |
Sonstige Baumaßnahmen Unter anderem auch Baunebenkosten für Baumaßnahmen des Bundes. |
Gruppen |
8 |
Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall. Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition. Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten siehe Erläuterungen zu Gruppe 518) |
Hauptgruppe 8 |
81 |
Erwerb von beweglichen Sachen Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion – mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion – kommen Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt |
Obergruppe 81 |
811 |
Erwerb von Fahrzeugen Beim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertiggestellten Land- und Schienenfahrzeuge (auch Fahrräder) Wasserfahrzeuge Luftfahrzeuge |
Gruppe 811 |
812 |
Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf; Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 5 Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen siehe Gruppe 511 Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören zum Beispiel
|
Gruppe 812 |
813 |
Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen |
Gruppe 813 |
82 |
Erwerb von unbeweglichen Sachen |
Obergruppe 82 |
821 |
Erwerb von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppen 822 und 823 Ankauf von bebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von bebauten Grundstücken Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von bebauten Grundstücken, zum Beispiel Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer Ausgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an bebauten Grundstücken |
Gruppe 821 |
822 |
Erwerb von unbebauten Grundstücken Ankauf von unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke, zum Beispiel Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten Entschädigungen für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von unbebauten Grundstücken Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von unbebauten Grundstücken, zum Beispiel Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer Ausgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an unbebauten Grundstücken |
Gruppe 822 |
823 |
Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb von privat vorfinanzierten unbeweglichen Sachen Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen |
Gruppe 823 |
83 |
Erwerb von Beteiligungen und dergleichen Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren |
Obergruppe 83 |
831 |
Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Inland |
Gruppe 831 |
836 |
Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Ausland |
Gruppe 836 |
85 |
Darlehen an öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Obergruppe 85 |
851 |
Darlehen an Bund |
Gruppe 851 |
852 |
Darlehen an Länder |
Gruppe 852 |
853 |
Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände |
Gruppe 853 |
854 |
Darlehen an Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Gruppe 854 |
856 |
Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
Gruppe 856 |
857 |
Darlehen an Zweckverbände |
Gruppe 857 |
86 |
Darlehen an sonstige Bereiche |
Obergruppe 86 |
861 |
Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS |
Gruppe 861 |
862 |
Darlehen an private Unternehmen |
Gruppe 862 |
863 |
Darlehen an Sonstige im Inland |
Gruppe 863 |
866 |
Darlehen an Ausland |
Gruppe 866 |
87 |
Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen |
Obergruppe 87 |
871 |
Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Inland |
Gruppe 871 |
876 |
Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Ausland |
Gruppe 876 |
88 |
Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS Zu Obergruppen 88 und 89: Zuweisungen für Investitionen sind Ausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppen 7 und 8. |
Obergruppe 88 |
881 |
Zuweisungen für Investitionen an Bund |
Gruppe 881 |
882 |
Zuweisungen für Investitionen an Länder |
Gruppe 882 |
883 |
Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände |
Gruppe 883 |
884 |
Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS |
Gruppe 884 |
886 |
Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
Gruppe 886 |
887 |
Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände |
Gruppe 887 |
89 |
Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88 |
Obergruppe 89 |
891 |
Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS |
Gruppe 891 |
892 |
Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen |
Gruppe 892 |
893 |
Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland Wohnungsbauprämien |
Gruppe 893 |
894 |
Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS |
Gruppe 894 |
896 |
Zuschüsse für Investitionen an Ausland |
Gruppe 896 |
9 |
Besondere Finanzierungsausgaben |
Hauptgruppe 9 |
91 |
Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke Zuführungen an Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke und so weiter) |
Obergruppe 91 |
912 |
Zuführungen an Betriebsmittelrücklage |
Gruppe 912 |
915 |
Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage |
Gruppe 915 |
916 |
Zuführungen an Fonds und Stöcke |
Gruppe 916 |
919 |
Zuführungen an sonstige Rücklagen |
Gruppe 919 |
96 |
Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren |
Obergruppe 96 |
97 |
Globale Mehr- und Minderausgaben |
Obergruppe 97 |
971 |
Globale Mehrausgaben Ausgaben, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach Zwecken getrennt veranschlagt werden können |
Gruppe 971 |
972 |
Globale Minderausgaben Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen |
Gruppe 972 |
98 |
Haushaltstechnische Verrechnungen |
Obergruppe 98 |
981 |
Verrechnungen zwischen Kapiteln Siehe Erläuterungen zu Gruppe 381 |
Gruppe 981 |
982 |
Durchlaufende Posten Siehe Erläuterungen zu Gruppe 382 |
Gruppe 982 |
989 |
Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen |
Gruppe 989 |
Anhang 2
Anlage 4
Funktionenplan (GPl) mit Zuordnungshinweisen
0 |
Allgemeine Dienste |
Hauptfunktion 0 |
01 |
Politische Führung und zentrale Verwaltung |
Oberfunktion 01 |
011 |
Politische Führung Beauftragte in besonderen Angelegenheiten, zum Beispiel
Regierung und Ministerien
Gemeinsame Einrichtungen wie zum Beispiel
Vertretungen der Länder beim Bund und bei der Europäischen Union Volksvertretungen, zum Beispiel
Durchführung des Gesetzes über die politischen Parteien (Wahlkampfkostenpauschale) |
Funktion 011 |
012 |
Innere Verwaltung Bezirksregierungen, Regierungspräsidenten, Landratsämter, Kreisämter Landesverwaltungsamt
Zentrale Beschaffungsstellen Disziplinarangelegenheiten Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete, besondere Bildungseinrichtungen (zum Beispiel Bundesakademie für öffentliche Verwaltung) Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt sind (vergleiche auch Funktion 062) |
Funktion 012 |
013 |
Informationswesen Nachrichten und Informationen für Zwecke der politischen Führung, Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel
(Fachinformationen und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuordnen). |
Funktion 013 |
014 |
Statistischer Dienst Statistische Landesämter |
Funktion 014 |
015 |
Zivildienst Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, zum Beispiel
|
Funktion 015 |
016 |
Hochbauverwaltung Soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen), zum Beispiel Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Auftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch die Länder (nicht enthalten: ausgliederbare Straßenbauverwaltung, vergleiche Funktion 711) |
Funktion 016 |
018 |
Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 038, 039, 048, 058, 068, 118 und 138 Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene |
Funktion 018 |
019 |
Sonstige allgemeine Staatsaufgaben Rechenzentren (Rechenzentren einzelner Verwaltungen oder Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen) Sachverständigenrat |
Funktion 019 |
02 |
Auswärtige Angelegenheiten |
Oberfunktion 02 |
021 |
Auslandsvertretungen (nur Bund) |
Funktion 021 |
022 |
Internationale Organisationen (Sonstige Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge – im engeren Sinn – an internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen Bereichen zuzuordnen.) |
Funktion 022 |
023 |
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere Organisationen und Dienststellen, zum Beispiel
Förderung von Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige Hilfsmaßnahmen, zum Beispiel
|
Funktion 023 |
024 |
Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland, zum Beispiel
|
Funktion 024 |
029 |
Sonstige auswärtige Angelegenheiten Sonstige Aufgaben im Rahmen der internationalen Beziehungen, zum Beispiel
Zuschüsse an verschiedene Organisationen, zum Beispiel
|
Funktion 029 |
03 |
Verteidigung (nur Bund) |
Oberfunktion 03 |
04 |
Öffentliche Sicherheit und Ordnung |
Oberfunktion 04 |
042 |
Polizei Behörden und Einrichtungen nach dem Gesetz über die Bundespolizei Vollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit |
Funktion 042 |
043 |
Öffentliche Ordnung Allgemeine öffentliche Ordnungsmaßnahmen, zum Beispiel
|
Funktion 043 |
044 |
Brandschutz Maßnahmen und Einrichtungen der Länder für den Brandschutz |
Funktion 044 |
045 |
Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Maßnahmen der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des Verwaltungsaufwandes Sonstige Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, soweit nicht bei den Funktionen 042 oder 044 zugeordnet, zum Beispiel
|
Funktion 045 |
046 |
Wetterdienst Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Meteorologie, zum Beispiel
|
Funktion 046 |
047 |
Schutz der Verfassung Landesämter für Verfassungsschutz |
Funktion 047 |
048 |
Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Vergleiche Erläuterungen zu Funktion 018 |
Funktion 048 |
05 |
Rechtsschutz |
Oberfunktion 05 |
051 |
Gerichte und Staatsanwaltschaften |
Funktion 051 |
056 |
Justizvollzugsanstalten Hierzu gehören auch:
(nicht enthalten: Maßregelvollzug, vergleiche Funktion 312) |
Funktion 056 |
058 |
Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder) Vergleiche Erläuterungen zu Funktion 018 |
Funktion 058 |
059 |
Sonstige Rechtsschutzaufgaben Besondere Aufgaben der Rechtspflege, zum Beispiel
|
Funktion 059 |
06 |
Finanzverwaltung |
Oberfunktion 06 |
061 |
Steuer- und Zollverwaltung Landesfinanzverwaltung |
Funktion 061 |
062 |
Schulden-, Vermögens- und sonstige Finanzverwaltung Kassenverwaltungen, soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt Schuldenverwaltung der Länder, soweit besonders veranschlagt Sonstige Angelegenheiten der Finanzverwaltung Verteidigungslastenverwaltung Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (vergleiche auch Funktion 012) Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister Verwaltung des Grundvermögens, soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen Verwaltung des Kapitalvermögens und Sondervermögens, soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen |
Funktion 062 |
068 |
Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Finanzverwaltung Vergleiche Erläuterungen zu Funktion 018 |
Funktion 068 |
1 |
Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten |
Hauptfunktion 1 |
11/12 |
Allgemeinbildende und berufliche Schulen Unter den jeweiligen Schularten für öffentliche Schulen und Privatschulen sind auch die Ausgaben für Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal (einschließlich Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter; sofern eine Aufteilung nicht möglich ist, bei Funktion 129), die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel, für schulische Betreuungsangebote. (nicht enthalten: Auslandsschulen, vergleiche Funktion 024) |
Oberfunktion 11/12 |
111 |
Unterrichtsverwaltung Schulaufsicht allgemeine Schulverwaltung Schulplanung nichtwissenschaftliche Prüfungsämter Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte, Schülervertretungen Einrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen |
Funktion 111 |
112 |
Öffentliche Grundschulen Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die Klassen 1 bis 6) |
Funktion 112 |
113 |
Private Grundschulen Grundschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 112 |
Funktion 113 |
114 |
Öffentliche weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen) Weiterführende allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft, zum Beispiel
|
Funktion 114 |
115 |
Private weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/ Förderschulen) Weiterführende allgemeinbildende Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 114 |
Funktion 115 |
118 |
Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder) Vergleiche Erläuterungen zu Funktion 018 |
Funktion 118 |
124 |
Öffentliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in öffentlicher Trägerschaft, wie Sonderschulen/Förderschulen für seh-, körper-, geistig- und lernbehinderte Menschen sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, Schulen für sprachbehinderte Menschen, Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung, auch Sonderschulen/Förderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen (nicht enthalten: öffentliche berufliche Sonderschulen/Förderschulen, vergleiche Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von behinderten Menschen an öffentlichen Grundschulen und öffentlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, vergleiche Funktionen 112 und 114; Sonderkindergärten gemäß SGB VIII, vergleiche Oberfunktion 27) |
Funktion 124 |
125 |
Private Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 124 |
Funktion 125 |
127 |
Öffentliche berufliche Schulen Berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft, zum Beispiel:
(nicht enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, vergleiche Oberfunktionen 01, 03, 04) |
Funktion 127 |
128 |
Private berufliche Schulen Berufliche Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 127 |
Funktion 128 |
129 |
Sonstige schulische Aufgaben Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemeinbildende und berufliche Schulen, zum Beispiel
(nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung für Schülerinnen und Schüler in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten und anderen Ausgaben der Bildungsförderung, vergleiche Funktion 141) |
Funktion 129 |
13 |
Hochschulen |
Oberfunktion 13 |
132 |
Hochschulkliniken Hierzu gehören auch: Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken |
Funktion 132 |
133 |
Öffentliche Hochschulen und Berufsakademien Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft, zum Beispiel:
Berufsakademien in öffentlicher Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist (nicht enthalten: Universitäten der Bundeswehr, vergleiche Funktion 032; öffentliche Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vergleiche Funktion 127) |
Funktion 133 |
134 |
Private Hochschulen und Berufsakademien Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 133 Berufsakademien in privater Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist (nicht enthalten: private Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vergleiche Funktion 128) |
Funktion 134 |
137 |
Deutsche Forschungsgemeinschaft Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- oder Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens, der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-Programms, des Leibniz-Programms, der Habilitationsförderung, der Graduiertenkollegs, der Forschungszentren, der Exzellenzinitiative) (nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Hochschulkliniken, vergleiche Funktion 132; der Hochschulen, vergleiche Funktionen 133 und 134) |
Funktion 137 |
138 |
Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder) Vergleiche Erläuterungen zu Funktion 018 |
Funktion 138 |
139 |
Sonstige Hochschulaufgaben Studienberatung Zuschüsse an Hochschul-Informations-System (HIS) Hochschulrektorenkonferenz Wissenschaftsrat Stiftung für Hochschulzulassung wissenschaftliche Prüfungsämter zentrale Forschungsmittel für Hochschulen |
Funktion 139 |
14 |
Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiter-bildungsteilnehmende und dergleichen |
Oberfunktion 14 |
141 |
Förderung für Schülerinnen und Schüler BAföG für Schülerinnen und Schüler Stipendien für Schülerinnen und Schüler Individuelle Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dergleichen (nicht enthalten: Schülerbeförderung, vergleiche Funktion 145) |
Funktion 141 |
142 |
Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs Förderung für Studierende:
Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs:
Wohnraumförderung für Studierende:
|
Funktion 142 |
144 |
Förderung für Weiterbildungsteilnehmende Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sogenannte Meister-BAföG) |
Funktion 144 |
145 |
Schülerbeförderung Fahrtkostenzuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern Ausgaben für die Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs) |
Funktion 145 |
15 |
Sonstiges Bildungswesen (nicht enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, vergleiche Oberfunktionen 26 und 27) |
Oberfunktion 15 |
152 |
Volkshochschulen Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter, zum Beispiel
|
Funktion 152 |
153 |
Sonstige Weiterbildung (ohne Förderung für Teilnehmende) Förderung der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse Spezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung Weiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen Sprachkurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Überbetriebliche Lehrwerkstätten Werkkunstschulen Weiterbildungsstätten Förderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern Sprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt) Kulturpädagogische Einrichtungen Landeszentralen für politische Bildung (nicht enthalten: Schulen, vergleiche Oberfunktion 11/12; Musikschulen, vergleiche Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, vergleiche Oberfunktionen 01, 03, 04; Förderung der Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, vergleiche Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, vergleiche Funktion 253; Volkshochschulen, vergleiche Funktion 152; Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, vergleiche Funktionen 154 und 155; Rehabilitationsmaßnahmen, vergleiche Funktion 314) |
Funktion 153 |
154 |
Ausbildung der Lehrkräfte Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen Förderung von Einrichtungen Dritter, zum Beispiel Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendaren sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern (nicht enthalten: Hochschulen, vergleiche Oberfunktion 13; Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, vergleiche Oberfunktion 11/12) |
Funktion 154 |
155 |
Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen Förderung von Einrichtungen Dritter, zum Beispiel
|
Funktion 155 |
16 |
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen |
Oberfunktion 16 |
162 |
Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen Förderung von Einrichtungen Dritter (nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vergleiche Funktion 164) |
Funktion 162 |
163 |
Wissenschaftliche Museen Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen Förderung von Einrichtungen Dritter (nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vergleiche Funktion 164) |
Funktion 163 |
164 |
Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern (ohne Deutsche Forschungsgemeinschaft) Institutionelle Förderung von:
|
Funktion 164 |
165 |
Forschung und experimentelle Entwicklung Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen Förderung von Einrichtungen Dritter, zum Beispiel
Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung gemäß der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS 2007, Hrsg: Eurostat) (nicht enthalten: Grundlagenforschung: mit Allgemeinen Hochschul-forschungsmitteln finanzierte FuE (Kapitel 12 der NABS), vergleiche Oberfunktion 13; Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung im Bereich Verteidigung (Kapitel 14 der NABS), vergleiche Funktion 036) |
Funktion 165 |
167 |
Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie CERN, EMBL |
Funktion 167 |
18/19 |
Kultur und Religion (nicht enthalten: kulturelle Angelegenheiten im Ausland, vergleiche Funktion 024) |
Oberfunktion 18/19 |
181 |
Theater Theater, Opernhäuser Förderung von Theaterfestivals Kulturpreise für Theater Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater |
Funktion 181 |
182 |
Musikpflege Berufsorchester, soweit nicht Teil eines Theaters Chöre Musikhallen Förderung von Musikfestspielen und Konzerten Kulturpreise für Musik Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Musikpflege |
Funktion 182 |
183 |
Museen, Sammlungen, Ausstellungen Museen Sammlungen Permanente Kunstausstellungen Heimat-, Literatur- und Musikarchive Förderung einzelner Ausstellungen Förderung der bildenden Künste Arbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende Künstler Durchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen |
Funktion 183 |
184 |
Zoologische und botanische Gärten Tierparks Aquarien Botanische Gärten (nicht enthalten: Landschaftsparks, vergleiche Funktion 321) |
Funktion 184 |
185 |
Musikschulen Jugendmusikschulen (nicht enthalten: berufsbildende Schulen, vergleiche Funktionen 127 und 128) |
Funktion 185 |
186 |
Nichtwissenschaftliche Bibliotheken Büchereien Lesehallen Jugend- und Wanderbüchereien Einrichtungen des Bibliothekswesens Musikbibliotheken (nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, vergleiche Funktion 162; Medienstellen der Schulen, vergleiche Funktion 129) |
Funktion 186 |
187 |
Sonstige Kulturpflege Kommunale Kinos Kulturzentren Sternwarten, soweit nicht Forschungseinrichtungen Einrichtungen des Filmwesens Einrichtungen der Heimatpflege Institutionelle Förderung von Zirkussen Institutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literaten Filmförderung (Kino- und Fernsehfilm) Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur Literatur- und allgemeine Kunstpreise Arbeitsstipendien für Schriftsteller Durchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals (nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, vergleiche Oberfunktion 43; Sporthallen, vergleiche Funktion 322; Sammlungen und Archive, vergleiche Funktionen 162, 163, 183, 186; Kunstschulen und ähnliche kulturpädagogische Einrichtungen, vergleiche Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, vergleiche Funktionen 181 bis 86) |
Funktion 187 |
188 |
Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten Landesämter für Denkmalpflege Verwaltung staatlicher Schlösser und Gärten (nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, vergleiche Funktion 186; Naturschutzverwaltung, vergleiche Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen staatlicher Schlösser, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, vergleiche Funktion 195) |
Funktion 188 |
195 |
Denkmalschutz und -pflege Einrichtungen, zum Beispiel
Zuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden- und Kunstdenkmalen (nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen [zum Beispiel Forschungsinstitut, vergleiche Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, vergleiche Oberfunktion 15]) |
Funktion 195 |
199 |
Kirchliche Angelegenheiten Zuschüsse an Religionsgemeinschaften Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke (nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, vergleiche Funktionen 112 bis 128; für Sozialeinrichtungen, vergleiche Oberfunktionen 23/24; für Gesundheitseinrichtungen, vergleiche Oberfunktion 31) |
Funktion 199 |
2 |
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik |
Hauptfunktion 2 |
21 |
Verwaltung für soziale Angelegenheiten Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen. Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke und so weiter sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. |
Oberfunktion 21 |
211 |
Verwaltungskostenerstattung SGB II (nur Bund) |
Funktion 211 |
219 |
Sonstige Verwaltung für soziale Angelegenheiten Versicherungsverwaltung (hierzu gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung) Sozialverwaltung, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband Jugendverwaltung Versorgungsverwaltung Lastenausgleichsverwaltung Wiedergutmachungsverwaltung |
Funktion 219 |
22 |
Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung |
Oberfunktion 22 |
221 |
Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger) |
Funktion 221 |
222 |
Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger) |
Funktion 222 |
223 |
Unfallversicherung Aufwand des Bundes und der Länder als Träger der Unfallversicherung nach dem SGB V II Fremdrenten in der Unfallversicherung Zuschüsse an
|
Funktion 223 |
224 |
Krankenversicherung Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung) |
Funktion 224 |
225 |
Arbeitslosenversicherung (nur Bund) |
Funktion 225 |
226 |
Alterssicherung der Landwirte (nur Bund) |
Funktion 226 |
227 |
Pflegeversicherung Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung |
Funktion 227 |
229 |
Sonstige Sozialversicherungen Zusatzversorgungskassen des Öffentlichen Dienstes Zahlungen an Sonder- und Zusatzversorgungssysteme |
Funktion 229 |
23 |
Familienhilfe, Wohlfahrtspflege und ähnlichem (ohne Leistungen nach dem SGB VIII) |
Oberfunktion 23 |
231 |
Kindergeld, Kinderzuschlag |
Funktion 231 |
232 |
Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz |
Funktion 232 |
233 |
Wohngeld |
Funktion 233 |
235 |
Soziale Einrichtungen Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter, zum Beispiel
(nicht enthalten: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung, vergleiche Oberfunktionen 26 und 27; Einrichtungen der Kriegsopferversorgung, vergleiche Funktion 241) |
Funktion 235 |
236 |
Förderung der Wohlfahrtspflege Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege (nicht enthalten: Zuschüsse für individuelle Hilfeleistungen, vergleiche Oberfunktion 28) |
Funktion 236 |
237 |
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz |
Funktion 237 |
24 |
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen |
Oberfunktion 24 |
241 |
Kriegsopferversorgung und -fürsorge und gleichartige Leistungen Aufwendungen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, ihnen gleichgestellte Personen und für Angehörige von Kriegsgefangenen nach
Einrichtungen der Kriegsopferversorgung Ausgaben für die Kriegsopferfürsorge, zum Beispiel
|
Funktion 241 |
243 |
Lastenausgleich |
Funktion 243 |
244 |
Wiedergutmachung Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen Vorschriften Leistungen nach dem Rehabilitierungsgesetz Sonstige Wiedergutmachungsleistungen zum Beispiel
|
Funktion 244 |
246 |
Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie Vertriebenen Leistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Vertriebene außerhalb der Sozialhilfe, zum Beispiel
(nicht enthalten: Kulturausgaben, vergleiche Oberfunktion 18/19; Sprachkurse, vergleiche Funktion 153) |
Funktion 246 |
249 |
Sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen Andere Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen, zum Beispiel
Leistungen auf Grund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, zum Beispiel
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge Heimkehrerstiftung Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR |
Funktion 249 |
25 |
Arbeitsmarktpolitik |
Oberfunktion 25 |
251 |
Arbeitslosengeld II nach dem SGB II |
Funktion 251 |
252 |
Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II |
Funktion 252 |
253 |
Aktive Arbeitsmarktpolitik Arbeits- und Berufsförderung von Jugendlichen Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen Verbesserung der Beschäftigungssituation, zum Beispiel
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II (nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, das heißt Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, vergleiche Funktion 153) |
Funktion 253 |
259 |
Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II |
Funktion 259 |
26 |
Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung) |
Oberfunktion 26 |
261 |
Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit Leistungen gemäß §§ 11 und 12 gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (unter anderem Jugendwerke) Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 11 und 12 gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII |
Funktion 261 |
262 |
Jugendsozialarbeit Leistungen gemäß § 13 gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Integrationsmaßnahmen Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß § 13 SGB VIII |
Funktion 262 |
263 |
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie Leistungen gemäß §§ 14 bis 21 gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 14 bis 21 SGB VIII |
Funktion 263 |
265 |
Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII (nicht enthalten: Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, vergleiche Funktion 283) |
Funktion 265 |
266 |
Weitere Aufgaben der Jugendhilfe Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe |
Funktion 266 |
27 |
Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII Hierzu gehören auch:
|
Oberfunktion 27 |
28 |
Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX Zu den Leistungen nach dem SGB XII:
(nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, vergleiche Funktion 236) |
Oberfunktion 28 |
281 |
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII |
Funktion 281 |
282 |
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII |
Funktion 282 |
283 |
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX (nicht enthalten: Eingliederungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, vergleiche Funktion 265) |
Funktion 283 |
284 |
Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII |
Funktion 284 |
285 |
Weitere Leistungen nach dem SGB XII |
Funktion 285 |
286 |
Leistungen nach dem SGB XII - nur Flächenländer Soweit in Flächenländern eine Aufteilung der Leistungen nach dem SGB XII entsprechend der Funktionen 281 bis 285 nicht möglich ist. |
Funktion 286 |
287 |
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Hier sind auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger zuzuordnen. |
Funktion 287 |
29 |
Sonstige soziale Angelegenheiten Familienpolitische Programme Schuldnerberatung Leistungen an Opfer von Gewalttaten Ausgleichsabgaben sowie Leistungen nach dem SGB IX (ohne Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach Teil 2 SGB IX, siehe Funktion 283) Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen Nicht aufteilbare Maßnahmen zur Zuwanderung und Integration, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar (zum Beispiel Funktion 246) Nicht aufteilbare Maßnahmen der Gleichstellung/Gleichbehandlung, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen |
Oberfunktion 29 |
3 |
Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung |
Hauptfunktion 3 |
31 |
Gesundheitswesen |
Oberfunktion 31 |
311 |
Gesundheitsverwaltung |
Funktion 311 |
312 |
Krankenhäuser und Heilstätten Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung Maßregelvollzug (nicht enthalten: Hochschulkliniken, vergleiche Funktion 132; Bundeswehrkrankenhäuser, vergleiche Funktion 032; Gefängniskrankenhäuser, vergleiche Funktion 056) |
Funktion 312 |
313 |
Arbeitsschutz Nicht enthalten sind Maßnahmen für die eigene Verwaltung, zum Beispiel personalärztliche Dienste, Arbeitsschutzbeauftragte |
Funktion 313 |
314 |
Gesundheitsschutz Allgemeine Maßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung), Gesundheitseinrichtungen, zum Beispiel
Sonstiges, zum Beispiel
|
Funktion 314 |
32 |
Sport und Erholung |
Oberfunktion 32 |
321 |
Park- und Gartenanlagen Bundes-/Landesgartenschauen Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen Spielplätze |
Funktion 321 |
322 |
Sport Sportamt (Einrichtungen der Stadtstaaten) Sportanlagen und -einrichtungen, zum Beispiel
Allgemeine Förderung des Sports, zum Beispiel Zuwendungen an Sportverbände und -vereine (nicht enthalten: Förderung des Schulsports, vergleiche Funktion 129) |
Funktion 322 |
33 |
Umwelt- und Naturschutz |
Oberfunktion 33 |
331 |
Umwelt- und Naturschutzverwaltung Umweltverwaltung der Länder, zum Beispiel Landesanstalten für Immissionsschutz |
Funktion 331 |
332 |
Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes Maßnahmen im Bereich
Ausgaben für
Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden (nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, vergleiche Funktion 165; Fachinformationszentren, vergleiche Funktion 162) |
Funktion 332 |
34 |
Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz |
Oberfunktion 34 |
341 |
Verwaltung für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz |
Funktion 341 |
342 |
Maßnahmen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes Ausgaben für
|
Funktion 342 |
4 |
Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste |
Hauptfunktion 4 |
41 |
Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie |
Oberfunktion 41 |
411 |
Förderung des Wohnungsbaues Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sogenannte Fehlbelegungsabgabe) Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für zum Beispiel
Rückflüsse aus Darlehen Wohnungsbauunternehmen |
Funktion 411 |
412 |
Wohnungsbauprämie/Vermögensbildung (nur Bund) |
Funktion 412 |
419 |
Sonstiges Wohnungswesen Sonstige Angelegenheiten des Wohnungswesens, zum Beispiel
|
Funktion 419 |
42 |
Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung |
Oberfunktion 42 |
421 |
Geoinformation Kataster- und Vermessungsverwaltung |
Funktion 421 |
422 |
Raumordnung und Landesplanung Aufgaben der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und
|
Funktion 422 |
423 |
Städtebauförderung Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, zum Beispiel Finanzhilfen oder Ausgaben für
|
Funktion 423 |
43 |
Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft) Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen sowie eigene Einrichtungen der Stadtstaaten, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (vergleiche Funktionen 043, 321 und 322, Oberfunktion 64, Funktion 726) |
Oberfunktion 43 |
5 |
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Hauptfunktion 5 |
51 |
Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ohne Betriebsverwaltung) Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke und so weiter sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. |
Oberfunktion 51 |
511 |
Verwaltung für Ernährung und Landwirtschaft Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung |
Funktion 511 |
512 |
Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung, soweit nicht Teil des Forst-, Jagd- oder Fischereibetriebs (vergleiche Funktionen 531 und 532) |
Funktion 512 |
52 |
Landwirtschaft und Ernährung |
Oberfunktion 52 |
521 |
Agrarstruktur und ländlicher Raum Maßnahmen gemäß dem aktuellen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK), mit Ausnahme der wasserwirtschaftlichen und kulturbautechnischen Maßnahmen sowie der Küstenschutzmaßnahmen (vergleiche Funktionen 623 und 625). Dorferneuerung Flurbereinigung Integrierte ländliche Entwicklung |
Funktion 521 |
522 |
Einkommenstabilisierende Maßnahmen Nationale Maßnahmen zur Marktstützung EU-Marktordnungsmaßnahmen Sonstiges, zum Beispiel
|
Funktion 522 |
523 |
Landwirtschaftliche Produktion, Tiergesundheit und Ernährung Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder und ähnliche Einrichtungen (nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden; vergleiche Hauptfunktion 1) Landwirtschaftliche Unternehmen, zum Beispiel
Sonstiges, zum Beispiel
|
Funktion 523 |
53 |
Forstwirtschaft und Jagd, Fischerei |
Oberfunktion 53 |
531 |
Forstwirtschaft und Jagd Forstbetriebe |
Funktion 531 |
532 |
Fischerei Fischereischutzboote Förderung der Fischerei |
Funktion 532 |
6 |
Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen |
Hauptfunktion 6 |
61 |
Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen Bergverwaltung Wasserwirtschaftsverwaltung |
Oberfunktion 61 |
62 |
Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz |
Oberfunktion 62 |
623 |
Wasserwirtschaft und Kulturbau Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” Sonstige Maßnahmen |
Funktion 623 |
624 |
Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken |
Funktion 624 |
625 |
Küstenschutz Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” Sonstige Maßnahmen |
Funktion 625 |
63 |
Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe |
Oberfunktion 63 |
631 |
Kohlenbergbau |
Funktion 631 |
632 |
Sonstiger Bergbau |
Funktion 632 |
634 |
Verarbeitende Industrie Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes |
Funktion 634 |
635 |
Handwerk und Kleingewerbe Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes, zum Beispiel
|
Funktion 635 |
638 |
Baugewerbe |
Funktion 638 |
64 |
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung |
Oberfunktion 64 |
641 |
Kernenergie Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) (nicht enthalten: Ausgaben für die End- und Zwischenlagerung, vergleiche Funktion 342) |
Funktion 641 |
642 |
Erneuerbare Energieformen Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energiegewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien |
Funktion 642 |
643 |
Elektrizitätsversorgung |
Funktion 643 |
644 |
Wasserversorgung |
Funktion 644 |
645 |
Abwasserentsorgung |
Funktion 645 |
646 |
Abfallwirtschaft Abfallbeseitigung und -verwertung, zum Beispiel Deponien |
Funktion 646 |
647 |
Straßenreinigung |
Funktion 647 |
649 |
Sonstige Energie- und Wasserversorgung Erdölversorgung Förderung der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung, zum Beispiel Bau von Ferngasleitungen und regionalen Erdgasleitungen Bau von Kohleheizkraftwerken Fernwärmeversorgung Kohleveredelungsanlagen Steinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten Sonstige Maßnahmen der Energiewirtschaft, zum Beispiel
Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen Sonstiges, zum Beispiel
|
Funktion 649 |
65 |
Handel und Tourismus |
Oberfunktion 65 |
651 |
Handel Handel allgemein
Exportförderung, Auslandsmessen
Märkte und Inlandsmessen
Sonstiges, zum Beispiel
(nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, vergleiche Oberfunktion 43) |
Funktion 651 |
652 |
Tourismus Förderung der Fremdenverkehrsverbände Förderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes |
Funktion 652 |
66 |
Geld- und Versicherungswesen |
Oberfunktion 66 |
661 |
Banken und Kreditinstitute |
Funktion 661 |
669 |
Sonstiges Geld- und Versicherungswesen Versicherungen Sonstiges, zum Beispiel Internationaler Währungsfonds |
Funktion 669 |
68 |
Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen nicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung |
Oberfunktion 68 |
69 |
Regionale Fördermaßnahmen Regional begrenzte Förderprogramme des Bundes und der Länder Einzeln veranschlagte oder objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen. |
Oberfunktion 69 |
691 |
Betriebliche Investitionen Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe, zum Beispiel
|
Funktion 691 |
692 |
Verbesserung der Wirtschafts- und Infrastruktur Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft Strukturförderungsprogramme Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur |
Funktion 692 |
7 |
Verkehrs- und Nachrichtenwesen |
Hauptfunktion 7 |
71 |
Verwaltung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke und so weiter sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. |
Oberfunktion 71 |
711 |
Verwaltung für Straßen- und Brückenbau Straßenbauverwaltung, Straßenverwaltung |
Funktion 711 |
712 |
Verwaltung für Wasserstraßen und Häfen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes und der Länder |
Funktion 712 |
719 |
Sonstige Verkehrs- und Nachrichtenverwaltung Sonstige Verwaltungsbehörden |
Funktion 719 |
72 |
Straßen |
Oberfunktion 72 |
721 |
Bundesautobahnen |
Funktion 721 |
722 |
Bundesstraßen Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. |
Funktion 722 |
723 |
Landesstraßen Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. |
Funktion 723 |
724 |
Kreisstraßen Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. |
Funktion 724 |
725 |
Gemeindestraßen Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. |
Funktion 725 |
726 |
Straßenbeleuchtung |
Funktion 726 |
729 |
Sonstiger Straßenverkehr Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, zum Beispiel Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen Sonstige Maßnahmen für den Straßenverkehr und das Straßenwesen, zum Beispiel
|
Funktion 729 |
73 |
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt |
Oberfunktion 73 |
731 |
Wasserstraßen und Häfen Aus- und Neubau, Unterhaltung und Betrieb
Besondere Einrichtungen, zum Beispiel
Beteiligung an Bauvorhaben Dritter Beteiligung der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und Kanälen Schiffssicherheitsaufgaben (Erstattung der Kosten an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation) Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer Hafenanlagen Hafenbetriebe, Umschlag- und Kaibetriebe |
Funktion 731 |
732 |
Förderung der Schifffahrt |
Funktion 732 |
74 |
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr |
Oberfunktion 74 |
741 |
Öffentlicher Personennahverkehr Finanzhilfen nach dem Regionalisierungsgesetz, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV), zum Beispiel
|
Funktion 741 |
742 |
Eisenbahnen Maßnahmen für Eisenbahnen, zum Beispiel
|
Funktion 742 |
75 |
Luftfahrt Flugsicherung
Flughäfen und Luftverkehr Sonstiges, zum Beispiel
|
Oberfunktion 75 |
77 |
Nachrichtenwesen |
Oberfunktion 77 |
771 |
Post und Telekommunikation |
Funktion 771 |
772 |
Rundfunk und Fernsehen |
Funktion 772 |
79 |
Sonstiges Verkehrswesen Nicht aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Verkehrs, zum Beispiel
|
Oberfunktion 79 |
8 |
Finanzwirtschaft Einnahmen und Ausgaben für den Gesamthaushalt |
Hauptfunktion 8 |
81 |
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Die Verwaltung des Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und Vermögensverwaltung (vergleiche auch Funktion 062). |
Oberfunktion 81 |
811 |
Grundvermögen Grundvermögen, soweit die Grundstücke nicht dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion dienen und entsprechend veranschlagt sind, zum Beispiel
Bebaute Grundstücke, zum Beispiel
Grundstücksgleiche Rechte, zum Beispiel
Unbebaute Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft selbst genutzt, vermietet oder verpachtet sind, zum Beispiel
|
Funktion 811 |
812 |
Kapitalvermögen Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der Wirtschaftsunternehmen gehören. Von den Geldvermögensbeständen in diesem Sinn umfasst sind Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen. Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienen Erbschaften des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handelt Zinseinnahmen aus Darlehensgewährungen |
Funktion 812 |
813 |
Sondervermögen Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind |
Funktion 813 |
82 |
Steuern und Finanzzuweisungen |
Oberfunktion 82 |
83 |
Schulden Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme |
Oberfunktion 83 |
84 |
Beihilfen, Unterstützungen und Ähnliches Dieser Oberfunktion sind Personalausgaben der Obergruppe 44 „Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen”, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, zuzuordnen, die im Haushaltsplan oder in den Einzelplänen zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können:
Unter dieser Oberfunktion sind auch die Personalausgaben der Obergruppe 45 „Sonstige personalbezogene Ausgaben”, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, nachzuweisen, die nicht nach einzelnen Funktionen aufgeteilt werden können. |
Oberfunktion 84 |
85 |
Rücklagen Allgemeine Rücklagen Fonds, Stöcke Spezielle Rücklagen, zum Beispiel zur Erfüllung bestimmter Aufgaben |
Oberfunktion 85 |
86 |
Sonstiges Einnahmen und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet werden können |
Oberfunktion 86 |
87 |
Abwicklung der Vorjahre Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß Art. 25 BayHO sowie Übertragung von Überschüssen |
Oberfunktion 87 |
88 |
Globalposten Globale Mehrausgaben/-einnahmen Globale Minderausgaben/-einnahmen Verstärkungsmittel für Personalausgaben |
Oberfunktion 88 |
89 |
Haushaltstechnische Verrechnungen Dieser Oberfunktion sind die Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 “Haushaltstechnische Verrechnungen” zuzuordnen. |
Oberfunktion 89 |