Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 93 vom 04.03.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2021 der Fachlehrer nach der ZAPO-F II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. Januar 2020, Az. III.3-BS7170.0/9/6

Die Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2021 der Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer (ZAPO-F II) vom 12. Dezember 1996 (KWMBl. I 1997 S. 50, ber. KWMBl. I S. 86), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 126 der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBI. S. 410, 571), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 724) und hat Wettbewerbscharakter.

Hierzu wird bekannt gegeben:

1.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer sich im Schuljahr 2020/2021 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 ZAPO-F II).
2.
Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 9. April 2020 bis 9. Oktober 2020. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.
3.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
3.1
Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 25. Januar 2021 bis 21. Mai 2021 statt.

Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer/der einzelnen Teilnehmerin eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.

3.2
Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 29. März 2021 statt.
3.3
Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 25. Mai 2021 bis 28. Mai 2021 statt.
3.4
Für die Prüfungsteilnehmer 2021, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 30. Juli 2021 festgelegt.
3.5
Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nr. 3.1 bis 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.
4.
Wiederholung der Qualifikationsprüfung
4.1
Die Meldung zur Prüfung hat spätestens zu erfolgen:
4.1.1
Falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 14. Juli 2020.
4.1.2
Falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

4.2
Die Bewerber (m/w/d) haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.

Herbert Püls

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 10