Haushaltssatzung 2020 des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime
– Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern –
Körperschaft des öffentlichen Rechts, München
Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime
vom 4. Februar 2020
Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 43 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, und der §§ 10, 18, 19, 20 und 22 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern – Körperschaft des öffentlichen Rechts, München in der Fassung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 3. Mai 2018 (AllMBl. S. 406) beschließt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird | |
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 44 862 085 Euro |
und | |
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 5 374 455 Euro |
festgesetzt. |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 0 Euro festgesetzt.
§ 4
(1) | Der Gesamtbedarf gemäß § 19 der Satzung des Zweckverbandes beträgt | 31 411 765 Euro. |
(2) | Die Leistungen des Freistaats Bayern betragen gemäß § 19 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung | 26 700 000 Euro. |
(3) | Die Leistungen der übrigen Mitglieder gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 der Zweckverbandssatzung betragen | 4 711 765 Euro. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5 000 000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
Zweckverband Bayerische Landschulheime
– Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern –
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Für die Verbandsversammlung
Der Verbandsvorsitzende
Karl Roth
Landrat des Landkreises Starnberg