Ausschreibung der Stelle der/des Ministerialbeauftragten (m/w/d) für die Gymnasien in der Landeshauptstadt München
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 27. Januar 2021, Az. V-BP5001.1-6.7 071
Zum 1. August 2021 ist voraussichtlich die Stelle der/des Ministerialbeauftragten (m/w/d) für die Gymnasien in der Landeshauptstadt München zu besetzen.
Die Aufgaben der/des Ministerialbeauftragten (m/w/d) ergeben sich im Einzelnen aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien vom 9. Juli 2015 (KWMBl. S. 118), die durch Nr. 6.3 Satz 2 der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2018 (KWMBl. S. 375) geändert worden ist. Der Dienstsitz wird vorläufig in der Infanteriestraße 7, München eingerichtet. Er ist aufzubauen, die genannten Aufgaben, einschließlich einer formalen Schulleitung, werden schrittweise übertragen werden. Der Aufsichtsbezirk wird das Gebiet der Landeshauptstadt München umfassen.
Unsere Erwartungen:
- umfassende Erfahrungen in der Schulverwaltung und Personalführung
- sichere und umfassende Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
- ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
- Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
- Vertrautheit mit Schulentwicklungsprozessen, Maßnahmen der Qualitätssicherung und Strategien der Konfliktlösung
- enge Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- kommunikative und soziale Kompetenz
- Innovationsbereitschaft und -fähigkeit
Es können sich Beamte/Beamtinnen (m/w/d) des staatlichen Gymnasialdienstes bewerben, die auf die erfolgreiche Leitung eines staatlichen Gymnasiums (hierunter fällt auch die Stellvertretung eines bzw. einer Ministerialbeauftragten) verweisen können und die entsprechende Verwendungseignung in der aktuellen dienstlichen Beurteilung zuerkannt bekommen haben. Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Sollten hiernach mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der/die künftige Ministerialbeauftragte Wohnung am Dienstort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten (m/w/d) geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift bei dem/der jeweils zuständigen Ministerialbeauftragten eingereicht, der/die sie mit einer Stellungnahme an das Staatsministerium weitergibt.
Die aktuelle periodische Beurteilung ist der Bewerbung in Kopie beizulegen.
Termin zur Vorlage der Bewerbung:
Bei dem/der zuständigen Ministerialbeauftragten | zwei Wochen |
und zur Vorlage beim Staatsministerium | vier Wochen |
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Stefan Graf
Ministerialdirigent