Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 102 vom 10.02.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Besetzung von Stellen der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters (m/w/d) im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus

vom 27. Januar 2021, Az. V-BP5001.1-6 738

An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2021 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters (m/w/d) in der Leitung eines Gymnasiums zu besetzen:

1.Max-Reger-Gymnasium Amberg

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 430 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und befindet sich im Aufsichtsbezirk der/des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.

2.Heinrich-Schliemann-Gymnasium Fürth

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 580 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.

3.Gymnasium Gaimersheim

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 680 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.

4.Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 970 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

5.Gymnasium Gars a. Inn

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 720 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

6.Friedrich-List-Gymnasium Gemünden

Die Schule ist ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 380 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

7.Gymnasium Herzogenaurach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 160 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.

8.Gymnasium Landau a. d. Isar

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 790 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.

9.Gymnasium München Feldmoching

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule wurde zum Schuljahr 2020/21 neu gegründet und nahm den Unterrichtsbetrieb mit den Jahrgangsstufen 5 bis 7 auf (etwa 290 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.

10.Goethe-Gymnasium Regensburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 310 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der/des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.

11.Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 920 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

12.Celtis-Gymnasium Schweinfurt

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 710 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

13.Gymnasium Tegernsee

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 620 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

14.Gymnasium Unterföhring

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule wurde zum Schuljahr 2020/21 neu gegründet und nahm den Unterrichtsbetrieb mit den Jahrgangsstufen 5 bis 7 auf (etwa 310 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

15.Gymnasium Wendelstein

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 960 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.

An folgendem Gymnasium ist zum 1. September 2021 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters (m/w/d) in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1100) zu besetzen:

Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 720 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.

Es können sich Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von stellvertretenden Schulleiterinnen bzw. stellvertretenden Schulleitern (m/w/d) sind die dienstlichen Belange ihrer Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der stellvertretenden Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht und/oder aus Tätigkeiten bei obersten Dienstbehörden des Freistaats Bayern ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten (m/w/d) geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht jedoch an Seminarschulen.

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung der Schulleiterin/des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit der Schulleiterstellvertreterin/des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind daher von Vorteil.

Lehrkräfte, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, derzeit noch keinen Dienst an der Zielschule leisten und bei denen die erfolgreiche Bewerbung mit einer Versetzung verbunden ist, müssen – sofern nicht bereits geschehen – möglichst zeitnah den erforderlichen Nachweis nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 9 IfSG) bei ihrer Schulleitung vorlegen; die Schulleitung übermittelt die Dokumentationshilfe, wie in Anlage 1 zum KMS vom 28. Februar 2020 dargestellt, ehestmöglich an das Staatsministerium, SG II-4, Bereich 1. Sollte der Nachweis derzeit nicht erbracht werden können, ist das Staatsministerium (SG II-4, Bereich 1) umgehend zu informieren. Legt eine Lehrkraft den Nachweis nicht vor, können die Versetzung und damit auch die Stellenbesetzung nicht vorgenommen werden. In diesem Fall ist das Staatsministerium ebenfalls umgehend zu informieren.

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an die/den für die Zielschule zuständige/n Ministerialbeauftragte/n. Die/Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121) sowie mit KMS vom 16. April 2020, Az. II.5-BP4010.2/21/7, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen.

Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber (m/w/d) wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)
durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle der/des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule,
b)
durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle der/des Ministerialbeauftragten.

Der/Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, ihrerseits/seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.

Stefan Graf

Ministerialdirigent