Stellenausschreibung einer Stellvertretenden Schulleitung (m/w/d) am Gymnasium
der Ursulinen-Schulstiftung in Straubing
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. Februar 2021, Az. V.5-BO5400.St2.0300/4/3
Am Gymnasium der Ursulinen-Schulstiftung in Straubing ist zum 1. August 2021 die Stelle
der stellvertretenden Schulleitung (m/w/d)
neu zu besetzen.
Die Schule ist ein staatlich anerkanntes Gymnasium für Mädchen mit sozialwissenschaftlichem und sprachlichem Zweig sowie offener und gebundener Ganztagesbetreuung. Im laufenden Schuljahr besuchen 394 Schülerinnen die Schule, die von 45 Lehrkräften unterrichtet werden.
Der Schulträger sucht für das Gymnasium eine überzeugende Führungspersönlichkeit,
- die als verantwortungsbewusste, voll ausgebildete und qualifizierte Gymnasiallehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis besitzt,
- die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium und den Eltern, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Frauen so zu fördern, dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,
- eine im Glauben verwurzelte Führungspersönlichkeit, die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Die Ursulinen-Schulstiftung bietet am Gymnasium
- ein harmonisches Arbeitsumfeld, das von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulgemeinschaft geprägt ist,
- eine verantwortliche Führungsposition, in der die Freiheiten einer Schule in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags,
- ein übergreifendes Miteinander mit dem Schulträger und den Schulleitungen unserer Realschule und der Fachakademie, bei denen Kooperation und Austausch nötig und erwünscht sind.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Gymnasialdienstes grundsätzlich möglich.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 26. März 2021 an die Ursulinen‑Schulstiftung, Burggasse 40, 94315 Straubing. Nähere Auskünfte sind telefonisch unter Tel. 09421 9923-0 bei Herrn Ernst oder per Email an schulstiftung@ursulinen-straubing.de möglich.
Stefan Graf
Ministerialdirektor