3002-J
Änderung der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb
der Staatsanwaltschaften
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 11. Dezember 2020, Az. E2 - 3262 - II - 3110/2010
- 1. Nr. 7 Abs. 3 der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften (OrgStA) vom 16. März 2011 (JMBl. S. 53) wird wie folgt gefasst:
„(3) Soweit im Haushaltsplan eine Planstelle für den ständigen Vertreter des Leiters einer Zentralstelle ausgewiesen ist, vertritt der Inhaber den Leiter der Zentralstelle. Im Übrigen regelt der Behördenleiter die Vertretung der Abteilungs-, der Hauptabteilungs- und der Zweigstellenleiter sowie der Sachbearbeiter.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2021 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor