Öffentliche Auslegung der Entwürfe des gemäß § 75 Wasserhaushaltsgesetz für den
Zeitraum 2021 bis 2027 aktualisierten Hochwasserrisikomanagementplans für die
Flussgebietseinheit Rhein (Main und Bodensee) gemäß § 79 WHG und des
zugehörigen Umweltberichts im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung gemäß
Teil 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 4. Februar 2021, Az. 52c-U4521-2019/14-29
Der Hochwasserrisikomanagementplan für die Flussgebietseinheit Rhein wurde erstmals zum 22. Dezember 2010 (Teileinzugsgebiet Main) beziehungsweise zum 22. Dezember 2015 (Teileinzugsgebiet Bodensee) aufgestellt. Nach § 75 Abs. 6 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist der Plan bis zum 22. Dezember 2021 unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Hochwasserrisiko zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 1.3 der Anlage 5 UVPG sind Risikomanagementpläne nach § 75 WHG einer strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen. Ziel der SUP ist es, die Umweltauswirkungen eines Plans oder Programms frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im Umweltbericht dargestellt. Der Umweltbericht wird am 22. März 2021 gemeinsam mit dem Entwurf des für den Zeitraum 2021 bis 2027 aktualisierten Risikomanagementplans veröffentlicht und bis zum 22. Juni 2021 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (§ 42 UVPG). Jede Person kann sich zum Entwurf des Risikomanagementplans und zum Umweltbericht bis zum 22. Juli 2021 äußern. Im Anschluss wird der Risikomanagementplan unter Berücksichtigung der bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise überprüft, fertiggestellt und am 22. Dezember 2021 in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht.
Gegenstand und Verfahren der hiermit angekündigten Anhörung werden in einem Informationsblatt näher erläutert. Das Informationsblatt gibt auch im Detail Auskunft zum Ablauf der Anhörung und den Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme oder von Hinweisen für die planenden Behörden.
Das Informationsblatt, der Entwurf des Risikomanagementplans für die Flussgebietseinheit Rhein (Main und Bodensee) sowie der zugehörige Umweltbericht werden am 22. März 2021 im Internet unter https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_risikomanagement_umsetzung/hwrm_plaene/beteiligungsprozess veröffentlicht. Die Dokumente liegen ab diesem Zeitpunkt bis zum 22. Juni 2021 auch bei den Regierungen von Schwaben, der Oberpfalz, von Mittelfranken, von Oberfranken und von Unterfranken (§§ 42, 18 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG), die hierfür als Auslegungsorte (siehe nachfolgende Anschriften) bestimmt wurden, zur Einsicht aus:
Regierung von Schwaben, Außenstelle Obstmarkt 12, 86152 Augsburg, Tel.: 0821/327-2471 oder 0821/327-2492 oder E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de;
Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg, Tel.: 0941/5680-1850 oder E-Mail: wasserwirtschaft@reg-opf.bayern.de;
Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1265 oder E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de;
Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Tel.: 0921/604-1444 oder E-Mail: wasserwirtschaft@reg-ofr.bayern.de;
Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Tel.: 0931/380-1380 oder E-Mail: umwelt@reg-ufr.bayern.de.
Aufgrund der aktuellen Lage kann eine Einsichtnahme bei den Regierungen nur unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen erfolgen. Sollte eine Einsichtnahme gewünscht sein, wird um eine Vereinbarung eines Termins bei der jeweiligen Regierung unter der jeweils genannten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse gebeten.
Jede Person kann zum Entwurf des Risikomanagementplans und zum Umweltbericht bis zum 22. Juli 2021 Stellung nehmen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 42 Abs. 3 Satz 3 UVPG).
Stellungnahmen zu den Dokumenten können schriftlich per Post oder per E-Mail abgegeben werden beim Bayerischen Landesamt für Umwelt, Referat 69 – Hochwasserrisikomanagement, Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg, E-Mail: hochwasserrichtlinie@lfu.bayern.de.
Zu den Dokumenten kann weiterhin zur Niederschrift bei den Regierungen an den oben genannten Auslegungsorten Stellung genommen werden. Aufgrund der aktuellen Lage kann eine Stellungnahme zur Niederschrift nur unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen erfolgen. Um eine Vereinbarung eines Termins bei der jeweiligen Regierung unter der jeweils oben genannten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse wird gebeten.
Alle Stellungnahmen werden zentral erfasst und ausgewertet. Es ist daher nicht erforderlich, Stellungnahmen mehrfach abzugeben. Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt die Darstellungen und Bewertungen des Risikomanagementplans und des Umweltberichts unter Berücksichtigung der übermittelten Stellungnahmen und Äußerungen. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird bei der Erstellung des Risikomanagementplans berücksichtigt (§ 43 UVPG). Die Annahme des Risikomanagementplans wird zusammen mit einer zusammenfassenden Erklärung (sogenannten Umwelterklärung), wie Umwelterwägungen in den Plan einbezogen wurden, wie der Umweltbericht sowie die Stellungnahmen und Äußerungen berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der angenommene Plan nach Abwägung mit den geprüften Alternativen gewählt wurde, öffentlich bekannt gegeben.
Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor