7072-D
Änderung der Förderrichtlinie digitales Rathaus
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales
vom 15. Dezember 2020, Az. B6-6821-2-2
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Förderrichtlinie digitales Rathaus (FöRdR) vom 19. Juli 2019 (BayMBI. Nr. 290) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 7.1 wird wie folgt gefasst:
- „7.1
- 1Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind bei der Bewilligungsbehörde mit den Unterlagen gemäß den Nrn. 7.1.1 bis 7.1.4 einzureichen. 2Bewilligungsbehörde ist
- a)
- das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung für Anträge, die bis einschließlich 31. Dezember 2020 eingereicht wurden,
- b)
- die Regierung von Unterfranken für Anträge, die ab dem 1. Januar 2021 beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eingereicht wurden oder künftig bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden.“
- 2.
- Nr. 7.4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.
- b)
- Folgender Satz 2 wird angefügt:
„2Die Prüfung des Obersten Rechnungshofs kann sich auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Empfängers erstrecken, soweit es der Oberste Rechnungshof für seine Prüfung für notwendig hält.“
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Dr. Hans Michael Strepp
Ministerialdirektor