Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 16 vom 13.01.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Digitales

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Verwaltungsvorschrift

7072-D
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsverfassung
  • Wirtschaftsförderung
  • Förderungsprogramme mit regionalpolitischer Zielsetzung

7072-D

Änderung der Förderrichtlinie digitales Rathaus

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales

vom 15. Dezember 2020, Az. B6-6821-2-2

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Förderrichtlinie digitales Rathaus (FöRdR) vom 19. Juli 2019 (BayMBI. Nr. 290) wird wie folgt geändert:

1.
Nr. 7.1 wird wie folgt gefasst:
„7.1
1Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind bei der Bewilligungsbehörde mit den Unterlagen gemäß den Nrn. 7.1.1 bis 7.1.4 einzureichen. 2Bewilligungsbehörde ist
a)
das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung für Anträge, die bis einschließlich 31. Dezember 2020 eingereicht wurden,
b)
die Regierung von Unterfranken für Anträge, die ab dem 1. Januar 2021 beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eingereicht wurden oder künftig bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden.“
2.
Nr. 7.4 wird wie folgt geändert:
a)
Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.
b)
Folgender Satz 2 wird angefügt:

2Die Prüfung des Obersten Rechnungshofs kann sich auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Empfängers erstrecken, soweit es der Oberste Rechnungshof für seine Prüfung für notwendig hält.“

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Dr. Hans Michael Strepp

Ministerialdirektor