2174-A
Änderung der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern,
Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern
und der Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur
Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 17. Februar 2021, Az. VI4/6865-1/162 und VI4/6865.01-1/99
- 1. Änderung der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern
In Nr. 7 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern vom 5. August 2019 (BayMBl. Nr. 322), die durch Bekanntmachung vom 10. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 377) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Zeitraums“ die Wörter „oder in Härtefällen“ eingefügt.
- 2. Änderung der Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe
In Nr. 3 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe vom 5. August 2019 (BayMBl. Nr. 323) wird die Angabe „Nr. 6.3“ durch die Angabe „Nr. 5.3“ ersetzt.
- 3. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor