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Schulversuch „PERLEN 4.0 – Neue Lernkultur durch
personalisiertes Lernen an der Berufsschule“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16. Dezember 2020, Az. IV.11-BS4646-6a.2 472
Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „PERLEN 4.0 – Neue Lernkultur durch personalisiertes Lernen an der Berufsschule“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:
1.
1Im Rahmen des Schulversuchs werden digital gestützte Formate zur Förderung von personalisiertem Lernen an der Berufsschule entwickelt. 2Darüber hinaus liegt ein besonderes Augenmerk auf der Vermittlung bzw. dem Erwerb von Kompetenzen für die Arbeitswelt von morgen („Future Skills“).
3Die Arbeit im Schulversuch findet in vier Handlungsfeldern statt:
- Ausbau von personalisierten Lern- und Unterstützungsangeboten;
- Entwicklung von Angeboten für ausgewählte Schülergruppen;
- Einbeziehung der Ausbildungsbetriebe und Vertiefen der Lernortkooperation;
- Entwicklung von Formaten zur Vermittlung bzw. zum Erwerb von Kompetenzen für die Arbeitswelt von morgen.
4Konkret sind v. a. folgende Entwicklungsaufgaben umzusetzen:
- Entwicklung und Erprobung von Konzepten in den einzelnen Handlungsfeldern gemäß Zielsetzung des Schulversuchs;
- Einbettung der Unterrichtsentwicklung in die Schulentwicklung bzw. das Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen (QmbS), insbesondere
- Personalentwicklung (z. B. Entwicklung eines Fortbildungscurriculums);
- Organisationsentwicklung (z. B. Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur, Ausbau des Wissensmanagements mit digitalen Medien, Aufbau von Strukturen zur dauerhaften Vernetzung mit anderen Schulen).
2.
Der Schulversuch wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt und von einer wissenschaftlichen Begleitung beraten.
3.
Der Schulversuch beginnt zum Schuljahr 2020/2021 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2022/2023.
4.
1Folgende Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:
Schule | Adresse | Schulnr. | Reg.-bez. | |
---|---|---|---|---|
1 | Staatliche Berufsschule Altötting |
Neuöttinger Straße 64c 84503 Altötting |
1737 | Obb |
2 | Städtische Berufsschule für Fertigungstechnik München |
Deroystraße 1 80335 München |
1574 | Obb |
3 | Staatliche Berufsschule Weilheim i. OB |
Kerschensteinerstraße 2 82362 Weilheim i. OB |
1773 | Obb |
4 | Staatliches Berufliches Schulzentrum Waldkirchen |
Freyunger Straße 8 94065 Waldkirchen |
Z204 | Ndb |
5 | Karl-Peter-Obermaier-Schule, Staatliche Berufsschule I Passau |
Am Fernsehturm 1 94036 Passau |
3034 | Ndb |
6 | Werner-von-Siemens-Schule, Staatl. Berufsschule Cham |
Badstraße 23 93413 Cham |
4057 | Opf |
7 | Staatliches Berufliches Schulzentrum Regensburger Land |
Plattlinger Straße 24 93055 Regensburg |
Z302 | Opf |
8 | Staatliches Berufliches Schulzentrum Wiesau |
Pestalozzistraße 2 95676 Wiesau |
Z309 | Opf |
9 | Staatliches Berufliches Schulzentrum Bamberg |
Ohmstraße 12-16 96050 Bamberg |
Z422 | Ofr |
10 | Staatliches Berufliches Schulzentrum Kronach |
Siechenangerstraße 13 96317 Kronach |
Z404 | Ofr |
11 | Städtische Berufsschule 2 Nürnberg |
Fürther Straße 77 90429 Nürnberg |
6082 | Mfr |
12 | Staatliche Berufsschule II Aschaffenburg |
Seidelstraße 2 63741 Aschaffenburg |
7211 | Ufr |
13 | Staatliche Berufsschule I Kempten |
Kotterner Straße 43 87435 Kempten |
8273 | Schw |
14 | Staatliche Berufsschule II Kempten |
Wiesstraße 30 87435 Kempten |
8275 | Schw |
2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zu einer engen Zusammenarbeit mit anderen Modellschulen, der wissenschaftlichen Begleitung, Ausbildungsbetrieben und ggf. weiteren externen Partnern sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse. 3Die Entwicklungsarbeit im Schulversuch wird maßgeblich durch ein Lehrerteam an der jeweiligen Modellschule getragen, das in enger Verzahnung mit QmbS-Team und der Schulleitung agiert.
5.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 8. September 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor