Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 18 vom 13.01.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 5D52DA6D3F2654E0BDC3C06A722254DF1011875C7C057B80187F240BC03B8DC4

Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

2230.1.3-K

Schulversuch „PERLEN 4.0 – Neue Lernkultur durch
personalisiertes Lernen an der Berufsschule“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 16. Dezember 2020, Az. IV.11-BS4646-6a.2 472

Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „PERLEN 4.0 – Neue Lernkultur durch personalisiertes Lernen an der Berufsschule“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

1.Ziele und Inhalte

1Im Rahmen des Schulversuchs werden digital gestützte Formate zur Förderung von personalisiertem Lernen an der Berufsschule entwickelt. 2Darüber hinaus liegt ein besonderes Augenmerk auf der Vermittlung bzw. dem Erwerb von Kompetenzen für die Arbeitswelt von morgen („Future Skills“).

3Die Arbeit im Schulversuch findet in vier Handlungsfeldern statt:

  • Ausbau von personalisierten Lern- und Unterstützungsangeboten;
  • Entwicklung von Angeboten für ausgewählte Schülergruppen;
  • Einbeziehung der Ausbildungsbetriebe und Vertiefen der Lernortkooperation;
  • Entwicklung von Formaten zur Vermittlung bzw. zum Erwerb von Kompetenzen für die Arbeitswelt von morgen.

4Konkret sind v. a. folgende Entwicklungsaufgaben umzusetzen:

  • Entwicklung und Erprobung von Konzepten in den einzelnen Handlungsfeldern gemäß Zielsetzung des Schulversuchs;
  • Einbettung der Unterrichtsentwicklung in die Schulentwicklung bzw. das Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen (QmbS), insbesondere
    • Personalentwicklung (z. B. Entwicklung eines Fortbildungscurriculums);
    • Organisationsentwicklung (z. B. Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur, Ausbau des Wissensmanagements mit digitalen Medien, Aufbau von Strukturen zur dauerhaften Vernetzung mit anderen Schulen).

2.Durchführung

Der Schulversuch wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt und von einer wissenschaftlichen Begleitung beraten.

3.Laufzeit

Der Schulversuch beginnt zum Schuljahr 2020/2021 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2022/2023.

4.Modellschulen

1Folgende Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:

Schule Adresse Schulnr. Reg.-bez.
1 Staatliche Berufsschule
Altötting
Neuöttinger Straße 64c
84503 Altötting
1737 Obb
2 Städtische Berufsschule für
Fertigungstechnik München
Deroystraße 1
80335 München
1574 Obb
3 Staatliche Berufsschule
Weilheim i. OB
Kerschensteinerstraße 2
82362 Weilheim i. OB
1773 Obb
4 Staatliches Berufliches
Schulzentrum Waldkirchen
Freyunger Straße 8
94065 Waldkirchen
Z204 Ndb
5 Karl-Peter-Obermaier-Schule,
Staatliche Berufsschule I Passau
Am Fernsehturm 1
94036 Passau
3034 Ndb
6 Werner-von-Siemens-Schule,
Staatl. Berufsschule Cham
Badstraße 23
93413 Cham
4057 Opf
7 Staatliches Berufliches
Schulzentrum
Regensburger Land
Plattlinger Straße 24
93055 Regensburg
Z302 Opf
8 Staatliches Berufliches
Schulzentrum Wiesau
Pestalozzistraße 2
95676 Wiesau
Z309 Opf
9 Staatliches Berufliches
Schulzentrum Bamberg
Ohmstraße 12-16
96050 Bamberg
Z422 Ofr
10 Staatliches Berufliches
Schulzentrum Kronach
Siechenangerstraße 13
96317 Kronach
Z404 Ofr
11 Städtische Berufsschule 2
Nürnberg
Fürther Straße 77
90429 Nürnberg
6082 Mfr
12 Staatliche Berufsschule II
Aschaffenburg
Seidelstraße 2
63741 Aschaffenburg
7211 Ufr
13 Staatliche Berufsschule I
Kempten
Kotterner Straße 43
87435 Kempten
8273 Schw
14 Staatliche Berufsschule II
Kempten
Wiesstraße 30
87435 Kempten
8275 Schw

2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zu einer engen Zusammenarbeit mit anderen Modellschulen, der wissenschaftlichen Begleitung, Ausbildungsbetrieben und ggf. weiteren externen Partnern sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse. 3Die Entwicklungsarbeit im Schulversuch wird maßgeblich durch ein Lehrerteam an der jeweiligen Modellschule getragen, das in enger Verzahnung mit QmbS-Team und der Schulleitung agiert.

5.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 8. September 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft.

Herbert Püls

Ministerialdirektor