Abschlussprüfung an den bayerischen Realschulen im Jahre 2022
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 25. Februar 2021, Az. IV.2-BS3601-5.9 389
- 1.
- Die Abschlussprüfung 2022 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschule (RSO) durchgeführt.
- 2.
- Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2022
- Spanisch: Dienstag, 21. Juni 2022, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Tschechisch: Dienstag, 21. Juni 2022, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Deutsch: Mittwoch, 22. Juni 2022, 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Prüfungsdauer 240 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Französisch: Donnerstag, 23. Juni 2022, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Englisch: Freitag, 24. Juni 2022, 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr (inkl. Pause), Prüfungsdauer 135 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Andere Fremdsprachen: Freitag, 24. Juni 2022, 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten
- Mathematik I und Mathematik II: Montag, 27. Juni 2022, 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr, Prüfungsdauer 150 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen: Dienstag, 28. Juni 2022, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Physik: Mittwoch, 29. Juni 2022, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Kunst, Ernährung und Gesundheit, Musik, Sport: Donnerstag, 30. Juni 2022, 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr, Prüfungsdauer 90 Minuten
- Sozialwesen: Donnerstag, 30. Juni 2022, 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten
- Werken: Freitag, 1. Juli 2022, 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr, Prüfungsdauer 90 Minuten
- 3.
- Andere Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2022 beim Leiter bzw. der Leiterin der von der oder dem Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule ein.
- 4.
- Die Schulleiterinnen und Schulleiter teilen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis 18. Februar 2022 mit, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 11