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Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts
für Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(Rahmenhygieneplan Schulen)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege
vom 19. März 2021, Az. II.1-BS4363.0/640
- 1. 1Die Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege erlassen zum Vollzug von § 18 Abs. 1 Satz 2 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) den Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen (Rahmenhygieneplan Schulen). 2Der Rahmenhygieneplan Schulen wird in der Anlage bekannt gemacht.
- 2. 1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. März 2021 in Kraft. 2Mit Ablauf des 14. März 2021 tritt die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege über den Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Rahmenhygieneplan Schulen) vom 2. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 564, ber. Nr. 565), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 21. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 810) geändert worden ist, außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor