66-F
Änderung der BayernFonds-Durchführungsrichtlinie
Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
und für Heimat und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie
vom 4. März 2021, Az. 42/45-VV 9220-2/4
§ 1
Die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die BayernFonds-Durchführungsrichtlinie (BFDuR) vom 24. August 2020 (BayMBl. Nr. 491), die durch Bekanntmachung vom 2. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 757) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 6.1.2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchst. e wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
- b)
- Folgender Buchst. f wird angefügt:
- „f)
- die Mitteilung C(2021) 564 Nr. 1 und Nr. 2 der Kommission vom 28. Januar 2021 über die 5. Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 und Änderung des Anhangs der Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf die kurzfristige Exportkreditversicherung (Abl. C 34 vom 1. Februar 2021, S. 6).“
- 2.
- Nr. 9.1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im Satzteil vor Buchst. a wird die Angabe „30. Juni“ durch die Angabe „31. Dezember“ ersetzt.
- b)
- In Buchst. a werden nach der Angabe „3.2“ die Wörter „mit Ausnahme der Fußnote zu Rn. 24 und der Rn. 25a“ eingefügt und wird die Angabe „13. Oktober 2020“ durch die Angabe „28. Januar 2021“ ersetzt.
- 3.
- In Nr. 10.1 Satz 1 und Nr. 10.2 werden jeweils nach der Angabe „3.2“ die Wörter „mit Ausnahme der Fußnote zu Rn. 24 und der Rn. 25a“ eingefügt und wird jeweils die Angabe „13. Oktober 2020“ durch die Angabe „28. Januar 2021“ ersetzt.
- 4.
- In Nr. 15.5 wird die Angabe „30. September“ durch die Angabe „31. Dezember“ ersetzt.
- 5.
- Nr. 18. 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird die Angabe „13. Oktober 2020“ durch die Angabe „28. Januar 2021“ ersetzt.
- b)
- In Satz 4 wird die Angabe „30. Juni“ durch die Angabe „31. Dezember“ ersetzt.
- 6.
- In Nr. 19.2.1 Satz 2 Buchst. e und Nr. 19.2.2 Satz 4 wird jeweils die Angabe „13. Oktober 2020“ durch die Angabe „28. Januar 2021“ ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2021 in Kraft.
Bayerisches Staatministerium Harald Hübner Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatministerium Dr. Sabine Jarothe Ministerialdirektorin |