Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 215 vom 24.03.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Auswahlverfahren für die Studienplätze
an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
(Studienbeginn Herbst 2022)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 9. März 2021, Az. II.3-M1350/70/4

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 8. März 2021 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 10) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, die im Herbst 2022 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 4. Oktober 2021 vorgesehen ist.

Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schülerinnen und Schüler (m/w/d) auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Hierfür wird auch auf die von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses an die Schulen übermittelten Informationsplakate hingewiesen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.

Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) grundsätzlich zugelassen, die

  1. 1. Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
  2. 2. mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand bzw. den allgemeinen Hochschulzugang über erfolgreiche berufliche Fort- oder Weiterbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von Fachschulen und Fachakademien) in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an einer bayerischen Hochschule oder an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern bereits erworben haben oder voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden und
  3. 3. zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich.

Insbesondere Schülerinnen und Schülern (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden im öffentlichen Dienst gute Studien- und Berufsmöglichkeiten geboten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler (m/w/d) auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.

Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die an einer Einstellung als Beamtin bzw. Beamter (m/w/d) in der dritten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 4. Juli 2021 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite

www.lpa.bayern.de

möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Studienrichtungen abrufbar. Für den Fall einer Verlängerung des Anmeldezeitraums wird dies – ggf. auch kurzfristig – über diese Internetseite bekannt gegeben.

Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer (m/w/d) am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus übermitteln können.

Stefan Graf

Ministerialdirektor