Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 233 vom 31.03.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 662C994E88FD639D668AAC4D7FD8D5D31FE469E6092CB58B756AA462F012495A

Verwaltungsvorschrift

97-B
  • Verkehrswesen
  • Öffentlicher Personennahverkehr

97-B

Änderung der Richtlinie zum Förderprogramm
Vorübergehende Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr
aufgrund der COVID-19-Pandemie

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Unterricht und Kultus

vom 9. März 2021, Az. 62-3620-1-9

1.
Die Richtlinie zum Förderprogramm Vorübergehende Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr aufgrund der COVID-19-Pandemie vom 2. September 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 529), die durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Unterricht und Kultus vom 7. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 30) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 4.6 wird die Angabe „26. März 2021“ durch die Angabe „29. Juli 2021“ ersetzt.
1.2
In Nr. 8.1 Satz 1 wird die Angabe „31. Juli 2021“ durch die Angabe „31. August 2021“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 12. März 2021 in Kraft.

Helmut Schütz
Ministerialdirektor

Stefan Graf
Ministerialdirektor