97-B
Änderung der Richtlinie zum Förderprogramm
Vorübergehende Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr
aufgrund der COVID-19-Pandemie
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Unterricht und Kultus
vom 9. März 2021, Az. 62-3620-1-9
- 1.
- Die Richtlinie zum Förderprogramm Vorübergehende Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr aufgrund der COVID-19-Pandemie vom 2. September 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 529), die durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Unterricht und Kultus vom 7. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 30) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 4.6 wird die Angabe „26. März 2021“ durch die Angabe „29. Juli 2021“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 8.1 Satz 1 wird die Angabe „31. Juli 2021“ durch die Angabe „31. August 2021“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 12. März 2021 in Kraft.
Helmut Schütz |
Stefan Graf |