Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2022
nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung
für das Lehramt an beruflichen Schulen
und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung
an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 15. März 2021, Az. VI.2-BS9153-7a.22 640
Im Februar 2022 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.
1.
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die
- 1.1
- die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 85 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.
- 1.2
- zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und
- 1.3
- die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
2.
- 2.1
- Dauer und Meldeschluss
Der Vorbereitungsdienst Februar 2022 beginnt am 21. Februar 2022 und endet am 23. Februar 2024.
Letzter Meldetag ist der 21. September 2021.
- 2.2
- Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten.
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist nur noch online unter
https://formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst möglich.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist die Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.
3.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 14